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Prime Video Taste auf einer TV-Fernbedienung
Foto: Kaboompics / Pexels

Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Amazon Prime-Preiserhöhung

Lesezeit ca. 2 Minuten

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW erklärte das Landgericht Düsseldorf die Preiserhöhung bei Amazon Prime aus dem Jahr 2022 für rechtswidrig. Die Verbraucherschützer bereiten nun eine Sammelklage vor, der sich Betroffene anschließen können.

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Sammelklage gegen Amazon angekündigt. Hintergrund ist die Preiserhöhung der Amazon Prime-Mitgliedschaft im September 2022, die aus Sicht der Verbraucherschützer rechtswidrig ist. Das Landgericht Düsseldorf erklärte bereits in einem ersten Urteil die Vorgehensweise Amazons für unzulässig.

Preiserhöhung ohne Zustimmung der Kunden

Seit der Preiserhöhung zahlen Prime-Nutzer in Deutschland statt 69,00 Euro jährlich nun 89,90 Euro. Bei monatlicher Zahlung stieg der Preis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon rechtfertigte diesen Schritt mit gestiegenen Kosten durch Inflation und allgemeine Preisentwicklungen. Nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf hätte der Konzern jedoch die Zustimmung seiner Kunden einholen müssen. Es reicht nicht aus, lediglich über die Preisanpassung zu informieren. Diese Auffassung entspricht auch früheren Urteilen zu Gebührenerhöhungen bei Banken und Sparkassen.

Rückforderungen in Millionenhöhe

Die Verbraucherzentrale NRW will betroffenen Kunden helfen, die zu viel gezahlten Beträge zurückzufordern. Bei jährlicher Zahlung beläuft sich die Differenz seit September 2022 auf bis zu 62,70 Euro pro Kunde, bei monatlicher Zahlung auf rund 28,00 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden und sich genügend Betroffene der Klage anschließen, droht Amazon eine Erstattungsforderung in dreistelliger Millionenhöhe.

So können Kunden aktiv werden

Derzeit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da Amazon Berufung einlegen könnte. Die Verbraucherzentrale NRW plant jedoch bereits eine sogenannte Abhilfeklage, eine in Deutschland rechtlich mögliche Variante der Sammelklage. Kunden, die sich anschließen möchten, müssen nicht selbst aktiv vor Gericht werden. Bei einem erfolgreichen Verfahren würden die zu viel gezahlten Beiträge automatisch erstattet.

Interessierte können sich noch nicht direkt registrieren, aber ihren Namen für einen Newsletter eintragen lassen, über den sie informiert werden, sobald das Klageregister eröffnet wird. Die Verbraucherschützer rufen Betroffene zudem dazu auf, andere Kunden zu informieren, um die Reichweite und Schlagkraft der Klage zu erhöhen.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Amazon, Recht, Streaming, Verbraucher

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