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Blind Friday: Jeder Fünfte scheitert beim Online-Shopping an Barrieren

Black Friday auf einem Laptop illustriert
Foto: Pexels

Key takeaways

Eine neue Umfrage zeigt: 20 Prozent der Deutschen erleben beim Black Friday digitale Barrieren wie unübersichtliche Webseiten oder störende Pop-ups. Besonders junge Zielgruppen sind betroffen. Der Online-Handel riskiert damit nicht nur Umsätze, sondern auch rechtliche Konsequenzen durch das neue Barrierefreiheitsgesetz.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Fast jeder fünfte Konsument in Deutschland kann an Aktionstagen wie dem Black Friday nicht barrierefrei online einkaufen. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage des Unternehmens AccessiWay mit Unterstützung von Civey. Demnach scheitern viele Nutzer an strukturellen Problemen auf den Webseiten: Schwer schließbare Pop-ups (18 Prozent), unübersichtliche Navigationsstrukturen (17 Prozent) sowie zu kleine Schriftgrößen oder schwer verständliche Texte (jeweils 5 Prozent) zählen zu den größten digitalen Hürden.

Barrierefreiheit als Umsatzfaktor

Was auf den ersten Blick wie ein reines Designproblem erscheint, hat für Händler direkte wirtschaftliche Konsequenzen. Laut der Umfrage brechen 20 Prozent der Konsumenten ihren Kaufvorgang aufgrund mangelnder Barrierefreiheit ab. „Accessibility ist kein Nischenthema mehr, sondern eine Frage der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit“, erklärt Jan Stedul, Managing Director Germany bei AccessiWay. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nicht an alle Nutzergruppen anpassen, verlieren nicht nur potenzielle Kunden, sondern auch Umsätze in Millionenhöhe.

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Junge Nutzer besonders frustriert

Erstaunlich ist: Besonders jüngere Nutzer, die eigentlich als technikaffin gelten, stoßen auf Schwierigkeiten. So empfinden 31 Prozent der 18- bis 29-Jährigen und 33 Prozent der 30- bis 39-Jährigen Pop-ups als störende Barriere. Auch unübersichtliche Seitenstrukturen sind für 23 Prozent bzw. 35 Prozent dieser Altersgruppen ein Problem. Gerade bei dieser kaufkräftigen Zielgruppe sollte das ein Weckruf für Online-Händler sein.

Gesetzlicher Druck steigt

Mit dem seit Juni 2025 gültigen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Erste Verfahren in Frankreich und Österreich zeigen, dass Verstöße geahndet werden. Auch in Deutschland nimmt eine neue Marktüberwachungsstelle in Magdeburg bald ihre Arbeit auf. Unternehmen, die ihre Webseiten nicht entsprechend anpassen, drohen Bußgelder, Imageschäden und ein Verlust der Wettbewerbsfähigkeit.

Accessibility als Chance

„Barrierefreiheit ist Compliance und Business-Chance zugleich“, betont Stedul. Der Zugang zum E-Commerce müsse für alle gewährleistet sein – nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. Wer frühzeitig handelt, kann ungenutzte Potenziale erschließen und sich einen klaren Vorteil am Markt sichern.

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