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Smart-Meter-Rollout: Bundesnetzagentur geht gegen Stromnetzbetreiber vor

Logo der Bundesnetzagentur auf einem Smartphone
Foto: T.Schneider / depositphotos.com

Key takeaways

Die Bundesnetzagentur hat 77 Verfahren gegen Energieunternehmen gestartet, die beim Smart-Meter-Rollout hinter den gesetzlichen Vorgaben zurückbleiben. Mit möglichen Zwangsgeldern will die Behörde den Ausbau beschleunigen und die Digitalisierung der Stromnetze vorantreiben – ein zentraler Baustein für die Energiewende.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Bundesnetzagentur erhöht den Druck auf Energieunternehmen beim Ausbau intelligenter Messsysteme. Wie die Behörde mitteilt, wurden 77 Verfahren eingeleitet, da betroffene Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Einbauquote bislang nicht erfüllen oder den Rollout noch gar nicht begonnen haben.

Fehlender Fortschritt beim Smart-Meter-Ausbau

Nach Angaben der Behörde haben zahlreiche grundzuständige Messstellenbetreiber trotz wiederholter Hinweise ihre Verpflichtungen nicht umgesetzt. Besonders betroffen sind kleinere und mittelgroße Unternehmen, die die vorgeschriebene Quote von 20 Prozent bislang deutlich verfehlen.

Die eingeleiteten Verfahren richten sich zunächst gegen Unternehmen, die noch keinerlei Fortschritte beim Rollout vorweisen können. Im Rahmen der Anhörungen erhalten diese nun die Möglichkeit zur Stellungnahme, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden.

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Zwangsgelder als Druckmittel

Ziel der Maßnahmen ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen. Dazu kann die Bundesnetzagentur Zwangsgelder verhängen, deren Höhe sich am jeweiligen Einzelfall orientiert. Maßgeblich sind unter anderem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Weitere Verfahren sollen schrittweise folgen, um die Umsetzung der Ausbauziele flächendeckend sicherzustellen.

Schlüsselrolle für Energiewende und Digitalisierung

Intelligente Messsysteme gelten als zentrale Voraussetzung für die Digitalisierung der Stromnetze. Sie ermöglichen eine bessere Steuerung von Einspeisung und Verbrauch sowie die Integration erneuerbarer Energien und steuerbarer Verbraucher wie Elektroautos oder Wärmepumpen.

Darüber hinaus bilden sie die Grundlage für dynamische Stromtarife, die Verbrauchern mehr Flexibilität bieten sollen.

Gesetzliche Vorgaben bis 2032

Das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet die Betreiber, bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent bestimmter Verbrauchsstellen – insbesondere mit hohem Energiebedarf – mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Langfristig sollen bis Ende 2032 rund 90 Prozent aller relevanten Messstellen entsprechend modernisiert sein.

Die Bundesnetzagentur kündigt an, die Einhaltung dieser Vorgaben künftig noch konsequenter zu überwachen und bei Verstößen frühzeitig einzugreifen.

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