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AWS und Azure: EU nimmt Machtverhältnisse im Cloud-Markt unter die Lupe

Cloud und App-Symbole als Ausdruck von Cloud-Nutzung
Foto: Geralt / Pixabay

Key takeaways

Die EU-Kommission untersucht, ob Amazon Web Services und Microsoft Azure trotz fehlender Schwellenwerte als Gatekeeper im Cloud-Markt gelten. Ziel ist es, mögliche Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des DMA zu erkennen und bei Bedarf regulatorisch gegenzusteuern. Eine dritte Untersuchung prüft die generelle DMA-Wirksamkeit im Cloud-Sektor.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat drei neue Marktuntersuchungen gestartet, um die Rolle großer Cloud-Anbieter im europäischen digitalen Binnenmarkt zu bewerten. Im Fokus stehen die Plattformen Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure, die trotz fehlender formaler Schwellenwerte als Gatekeeper im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) eingestuft werden könnten.

Untersuchung möglicher Gatekeeper-Funktionen

Zwei der Untersuchungen widmen sich der Frage, ob AWS und Azure zentrale Zugangspunkte zwischen Unternehmen und Endkunden darstellen. Obwohl beide Anbieter derzeit nicht alle quantitativen DMA-Kriterien erfüllen, könnten sie aufgrund ihrer Marktdominanz, Netzwerkeffekte und Kundenbindung dennoch unter die Regulierung fallen. Frühere Studien zeigen, dass beide Plattformen zentrale Infrastrukturen für zahlreiche digitale Geschäftsmodelle bieten.

Die Kommission analysiert unter anderem, ob die starke Stellung dieser Cloud-Dienste durch sektorinterne Strukturen zusätzlich begünstigt wird. Dazu zählen unter anderem technische Lock-in-Effekte, vertikale Integration mit anderen Geschäftsfeldern oder ungleiche Wettbewerbsbedingungen.

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Wettbewerbsbedingungen im Cloud-Sektor im Fokus

Die dritte Marktuntersuchung betrachtet, ob die aktuellen DMA-Vorgaben grundsätzlich ausreichen, um faire Wettbewerbsbedingungen im Cloud-Markt sicherzustellen. Im Mittelpunkt stehen dabei Hindernisse bei der Interoperabilität zwischen Diensten, beschränkter Datenzugang für gewerbliche Kunden sowie mögliche Missbrauchsfälle durch Kopplungs- und Bündelungsangebote. Auch unausgewogene Vertragsbedingungen und potenziell diskriminierende Praktiken werden überprüft.

Ziel der Kommission ist es, aus diesen Erkenntnissen abzuleiten, ob bestehende DMA-Vorschriften angepasst oder erweitert werden müssen. Eine eventuelle Überarbeitung könnte bis spätestens Mitte 2027 über einen delegierten Rechtsakt erfolgen.

Zeitplan und strategischer Kontext

Die Untersuchungen zu AWS und Azure sollen laut EU-Kommission innerhalb der kommenden zwölf Monate abgeschlossen sein. Sollte sich die Gatekeeper-Einstufung bestätigen, hätten die betroffenen Unternehmen sechs Monate Zeit, um ihre Dienste vollständig mit dem DMA in Einklang zu bringen.

Cloud-Computing ist essenziell für den digitalen Wandel, insbesondere für die Entwicklung künstlicher Intelligenz. Die EU betont daher die Notwendigkeit eines offenen, innovationsfreundlichen Marktes. Unterstützt wird die Kommission bei den Ermittlungen durch die niederländische Wettbewerbsbehörde ACM, die als Partnerin im gemeinsamen Ermittlungsteam agiert.

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