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EU-Verordnung für digitale Netze: Weg frei für Glasfaser und 5G

Flaggen vor dem EU Parlament
Foto: depositphotos.com

Key takeaways

Die EU will mit einer neuen Verordnung über digitale Netze den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunkinfrastrukturen vorantreiben. Ziel ist ein einheitlicher Binnenmarkt für digitale Dienste. Geplant sind unter anderem neue Regeln für Frequenzvergabe, der Übergang von Kupferkabelnetzen sowie mehr Schutz und Resilienz für europäische Netzwerke.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die EU-Kommission hat gestern eine neue Verordnung über digitale Netze vorgestellt, die darauf abzielt, die Vorschriften für den Ausbau digitaler Infrastrukturen grundlegend zu modernisieren. Damit sollen einheitliche Rahmenbedingungen im Binnenmarkt geschaffen werden, um Investitionen in Glasfaser-, Mobilfunk- und Satellitenkommunikationsdienste zu erleichtern und zu beschleunigen.

Einheitlicher Binnenmarkt für mehr Innovation

Zentrale Maßnahme der Verordnung ist die Einführung eines harmonisierten Regelwerks, das grenzüberschreitende Tätigkeiten für Netzbetreiber erleichtert. Unternehmen sollen künftig EU-weit Dienstleistungen anbieten können, indem sie sich lediglich in einem Mitgliedstaat registrieren lassen. Außerdem wird ein EU-weiter Rahmen für Frequenzgenehmigungen vorgeschlagen, der bislang national geregelt war. Dies soll insbesondere Satellitenkommunikationsdiensten zugutekommen.

Darüber hinaus sollen Frequenzlizenzen künftig für längere Zeiträume erteilt und standardmäßig verlängerbar sein. Ziel ist es, Investitionssicherheit zu schaffen. Auch die gemeinsame Nutzung von Funkfrequenzen unter verschiedenen Anbietern wird gefördert, um ungenutzte Kapazitäten besser auszuschöpfen.

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Übergang zu leistungsfähigeren Netzen bis 2035

Ein weiterer Eckpfeiler der Verordnung ist der verpflichtende Übergang von Kupferkabelnetzen zu modernen Glasfaser- und Mobilfunkinfrastrukturen. Bis spätestens 2029 müssen die Mitgliedstaaten nationale Abschaltpläne vorlegen, die den Rückbau alter Netze zwischen 2030 und 2035 regeln. Verbraucherschutzmaßnahmen wie transparente Kommunikation und Dienstkontinuität sind Teil dieses Transformationsprozesses.

Zudem wird der Rechtsrahmen verschlankt: Weniger Bürokratie und Berichtspflichten sollen Unternehmen ermöglichen, sich stärker auf Innovation und Investitionen zu konzentrieren. Die Verordnung schafft dafür mehr unternehmerische Flexibilität, ohne den Verbraucherschutz zu vernachlässigen.

Netzneutralität und Krisenvorsorge

Die EU bekennt sich weiterhin zur Netzneutralität. Ergänzt wird dies durch Klarstellungen zur Nutzung innovativer Dienste im offenen Internet. Gleichzeitig wird ein freiwilliger Kooperationsmechanismus zwischen Netzbetreibern, Cloud- und Inhaltsanbietern eingeführt, um Synergien in Bereichen wie IP-Zusammenschaltung und Datenverkehrseffizienz zu fördern.

Um die Widerstandsfähigkeit europäischer Netze zu erhöhen, soll ein EU-Krisenvorsorgeplan etabliert werden. Dieser soll etwa bei Naturkatastrophen oder gezielten Angriffen auf Netzinfrastrukturen greifen. Ergänzt wird der Vorschlag durch neue Auswahlkriterien für europaweite Satellitendienste, bei denen Sicherheits- und Resilienzfaktoren eine größere Rolle spielen sollen.

Der Verordnungsentwurf ersetzt den bisherigen EU-Kodex für elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2018. Nach der heutigen Veröffentlichung geht der Vorschlag nun zur Beratung an das Europäische Parlament und den Rat.

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