Die Europäische Kommission hat am 13. November ein offizielles Verfahren gegen Google eingeleitet. Untersucht wird laut EU-Kommission, ob der Konzern gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstößt, indem er Inhalte von Medienverlagen in den Google-Suchergebnissen systematisch schlechter platziert.
Fokus auf Googles Ranking-Praktiken
Im Mittelpunkt steht die sogenannte „Reputationsmissbrauchs-Politik“ von Google. Laut der Kommission könnte diese Regelung dazu führen, dass Inhalte von Nachrichtenwebseiten abgewertet werden, sobald diese Beiträge von Drittanbietern enthalten. Google begründet die Maßnahme mit dem Versuch, Suchergebnisse vor Manipulationen zu schützen.
Die Kommission vermutet jedoch, dass diese Vorgehensweise Publisher unverhältnismäßig benachteiligt – insbesondere, wenn sie ihre Seiten durch Partnerschaften monetarisieren.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
DMA verpflichtet zu fairen Bedingungen
Nach dem DMA müssen sogenannte Gatekeeper wie Google transparente, faire und diskriminierungsfreie Bedingungen für gewerbliche Nutzer schaffen. Da Alphabet bereits im September 2023 offiziell als Gatekeeper benannt wurde, gelten diese Anforderungen seit dem 7. März 2024 verbindlich.
Die Kommission prüft nun konkret, ob Alphabet gegen Artikel 6 Absatz 5 und 12 des DMA verstößt – insbesondere, ob Verlagsinhalte im Ranking benachteiligt werden und ob dies die wirtschaftliche Freiheit der Herausgeber beeinträchtigt.
Mögliche Konsequenzen für Alphabet
Die Einleitung des Verfahrens bedeutet noch keine endgültige Entscheidung, zeigt aber, dass die Kommission dem Verdacht weiter nachgehen will. Sollte Alphabet schuldig gesprochen werden, drohen Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes – bei Wiederholung bis zu 20 %.
Darüber hinaus kann die Kommission bei systematischen Verstößen auch strukturelle Maßnahmen wie Unternehmensverkäufe oder Auflagen für Geschäftsausweitungen verhängen. Die Untersuchung soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.
Ziel des DMA: Mehr Fairness im Digitalmarkt
Mit dem DMA will die EU faire Wettbewerbsbedingungen in der digitalen Wirtschaft sicherstellen. Große Plattformen wie Google, die als Zugangstor zwischen Unternehmen und Verbrauchern agieren, sollen dabei besonders reguliert werden.
Das aktuelle Verfahren gegen Alphabet ist ein weiterer Schritt, um marktbeherrschenden Plattformen klare Grenzen zu setzen – und die Interessen von Medienhäusern und anderen Inhalteanbietern zu schützen.


