ANZEIGE

ANZEIGE

DMA: Google soll Verlagsseiten systematisch abwerten – EU-Kommission prüft

Abkürzung DMA für Digital Markets Act als neue Gesetzgebung der Europäischen Union (EU)
Ivan Marc / Shutterstock

Key takeaways

Die EU-Kommission prüft, ob Google Verlagsinhalte in der Suche benachteiligt und damit gegen das Gesetz über digitale Märkte verstößt. Im Fokus steht eine interne Richtlinie zur Abwertung von Webseiten mit Drittinhalten. Alphabet drohen empfindliche Strafen und strukturelle Maßnahmen bei nachgewiesenen Verstößen.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat am 13. November ein offizielles Verfahren gegen Google eingeleitet. Untersucht wird laut EU-Kommission, ob der Konzern gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstößt, indem er Inhalte von Medienverlagen in den Google-Suchergebnissen systematisch schlechter platziert.

Fokus auf Googles Ranking-Praktiken

Im Mittelpunkt steht die sogenannte „Reputationsmissbrauchs-Politik“ von Google. Laut der Kommission könnte diese Regelung dazu führen, dass Inhalte von Nachrichtenwebseiten abgewertet werden, sobald diese Beiträge von Drittanbietern enthalten. Google begründet die Maßnahme mit dem Versuch, Suchergebnisse vor Manipulationen zu schützen.

Die Kommission vermutet jedoch, dass diese Vorgehensweise Publisher unverhältnismäßig benachteiligt – insbesondere, wenn sie ihre Seiten durch Partnerschaften monetarisieren.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

DMA verpflichtet zu fairen Bedingungen

Nach dem DMA müssen sogenannte Gatekeeper wie Google transparente, faire und diskriminierungsfreie Bedingungen für gewerbliche Nutzer schaffen. Da Alphabet bereits im September 2023 offiziell als Gatekeeper benannt wurde, gelten diese Anforderungen seit dem 7. März 2024 verbindlich.

Die Kommission prüft nun konkret, ob Alphabet gegen Artikel 6 Absatz 5 und 12 des DMA verstößt – insbesondere, ob Verlagsinhalte im Ranking benachteiligt werden und ob dies die wirtschaftliche Freiheit der Herausgeber beeinträchtigt.

Mögliche Konsequenzen für Alphabet

Die Einleitung des Verfahrens bedeutet noch keine endgültige Entscheidung, zeigt aber, dass die Kommission dem Verdacht weiter nachgehen will. Sollte Alphabet schuldig gesprochen werden, drohen Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes – bei Wiederholung bis zu 20 %.

Darüber hinaus kann die Kommission bei systematischen Verstößen auch strukturelle Maßnahmen wie Unternehmensverkäufe oder Auflagen für Geschäftsausweitungen verhängen. Die Untersuchung soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.

Ziel des DMA: Mehr Fairness im Digitalmarkt

Mit dem DMA will die EU faire Wettbewerbsbedingungen in der digitalen Wirtschaft sicherstellen. Große Plattformen wie Google, die als Zugangstor zwischen Unternehmen und Verbrauchern agieren, sollen dabei besonders reguliert werden.

Das aktuelle Verfahren gegen Alphabet ist ein weiterer Schritt, um marktbeherrschenden Plattformen klare Grenzen zu setzen – und die Interessen von Medienhäusern und anderen Inhalteanbietern zu schützen.

Ähnliche Artikel

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored