Im Februar 2024 trat der Digital Services Act (DSA) vollständig in Kraft. Der Tätigkeitsbericht 2024 der Koordinierungsstelle für digitale Dienste (DSC) bei der Bundesnetzagentur liefert nun einen umfassenden Überblick über Beschwerden, Aufsichtstätigkeiten und die Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen.
Beschwerden und Verfahren
Über das Beschwerdeportal des DSC gingen 2024 insgesamt 884 Eingaben ein, davon 824 nach Art. 53 DSA. Zusätzlich erreichten die Behörde 336 weitere Beschwerden per Fax, E-Mail oder Post. Ein Teil der Vorgänge betraf Datenschutz, Betrug im Onlinehandel oder Rufnummernmissbrauch. Zwei Beschwerden wurden an Landesmedienanstalten weitergeleitet, 87 an DSCs anderer EU-Staaten.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Anordnungen nach dem DSA
Den DSC erreichten 2024 insgesamt 53 Anordnungen – 52 nach Art. 9 DSA und eine nach Art. 10 DSA. Davon stammten 51 aus den Landesmedienanstalten, die Verstöße gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag monierten. Zusätzlich wurden mehr als 4.000 informelle Hinweise zu rechtswidrigen Inhalten ausgesprochen.
Ressourcen und Personal
Zum Jahresende 2024 beschäftigte der DSC 20 Personen. Der Haushalt 2025 sieht 47,8 Planstellen vor, ergänzt um Mittel für IT, Forschung und Fortbildungen. Die Landesmedienanstalten, die BfDI und die Kinderschutz-Stelle KidD nutzen bestehende Strukturen, wobei die KidD inzwischen auf acht Mitarbeitende angewachsen ist.
Aufsicht und Verstöße
Der DSC leitete vier Verwaltungsverfahren wegen möglicher Verstöße ein, darunter fehlerhafte Beschwerdesysteme und fehlende gesetzliche Vertreter. Ein Verfahren konnte durch Nachbesserungen bereits abgeschlossen werden. Die KidD meldete 22 mögliche Verstöße, die BfDI keine.
Europäische Zusammenarbeit
Im Jahr 2024 fand die Arbeit im European Board of Digital Services (EBDS) ihren organisatorischen Rahmen. Der DSC beteiligte sich an zehn Sitzungen, mehreren Arbeitsgruppen und lieferte Beiträge zu Verfahren der EU-Kommission gegen Plattformen wie TikTok, AliExpress und Temu.
Zertifizierungen und neue Verfahren
Erste Zertifizierungen von Streitbeilegungsstellen und vertrauenswürdigen Hinweisgebern erfolgten 2024: Die User Rights GmbH erhielt eine Zertifizierung als Streitbeilegungsstelle, die Meldestelle REspect! als vertrauenswürdiger Hinweisgeber. Zudem rückte der Forschungsdatenzugang stärker in den Fokus, begleitet durch Konsultationen mit Wissenschaft und EU-Institutionen.


