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ESPR: EU startet neuen Ökodesign-Plan für nachhaltige Produkte

Die Europäische Kommission will mit einem neuen Arbeitsplan für die Jahre 2025–2030 die Nachhaltigkeit von Produkten verbessern. Im Fokus stehen Textilien, Möbel und Stahlprodukte. Neue Vorgaben zu Reparierbarkeit, Energieeffizienz und Produktinformationen sollen Umwelt und Wettbewerbsfähigkeit stärken.

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Recycling-Logo auf einem iPhone
Foto: Ready Made / Pexels
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Die Europäische Kommission hat ihren Arbeitsplan 2025–2030 zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte vorgestellt. Ziel ist es, besonders ressourcenintensive und schwer recycelbare Produkte künftig strenger zu regulieren. Im Mittelpunkt stehen die Einführung verbindlicher Anforderungen an Energieeffizienz, Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit sowie die Verbesserung der Produktinformationen über digitale Pässe oder Energieverbrauchskennzeichnungen.

Diese Produktgruppen stehen im Fokus

Zu den priorisierten Produktgruppen zählen Stahl, Aluminium, Möbel, Textilien – insbesondere Bekleidung – sowie Reifen und Matratzen. Sie wurden wegen ihres hohen Potenzials für eine Kreislaufwirtschaft ausgewählt. Zudem plant die Kommission horizontale Maßnahmen für Unterhaltungselektronik und kleinere Haushaltsgeräte, darunter ein Reparierbarkeits-Score und Anforderungen an die Recyclingfähigkeit.

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Einheitliche Vorgaben sollen Markt und Umwelt stärken

Mit dem Plan sollen einheitliche Anforderungen auf EU-Ebene geschaffen werden, um den Binnenmarkt zu stärken, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Unternehmen, die auf nachhaltige Produkte setzen, international wettbewerbsfähiger zu machen. Gleichzeitig soll der administrative Aufwand verringert werden.

Berücksichtigung kleiner Unternehmen

Die Kommission betont, bei der Ausarbeitung der konkreten Anforderungen auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Rücksicht zu nehmen. Für diese sollen maßgeschneiderte Unterstützungsangebote bereitgestellt werden.

Umsetzung erfolgt schrittweise

Die konkreten Anforderungen werden schrittweise über delegierte Rechtsakte eingeführt – entweder für Einzelprodukte oder für Produktgruppen. Grundlage hierfür sind vorbereitende Studien und Folgenabschätzungen, bei denen Interessenträger umfassend eingebunden werden. Bei energieverbrauchsrelevanten Produkten sollen bestehende Arbeiten fortgeführt und bis spätestens Ende 2026 abgeschlossen werden.

Hintergrund: Neuer Ordnungsrahmen für nachhaltige Produkte

Der neue Arbeitsplan ist Teil der im Juli 2024 verabschiedeten Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR). Diese zielt darauf ab, Produkte langlebiger, energieeffizienter und kreislauffähiger zu machen. Gleichzeitig soll sie den Binnenmarkt vertiefen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken. Gemeinsam mit der Energieverbrauchskennzeichnung (ELFR) soll Verbrauchern die Auswahl nachhaltiger Produkte erleichtert werden.

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