ANZEIGE

ANZEIGE

EU entschärft Entwaldungsgesetz: Mehr Zeit, weniger Pflichten

EU in Strassburg
Foto: Simon / Pixabay

Key takeaways

Das EU-Parlament hat Änderungen an der Entwaldungsverordnung beschlossen: Unternehmen erhalten mehr Zeit, kleine Erzeuger werden entlastet und Druckerzeugnisse ausgenommen. Kulturstaatsminister Weimer begrüßt den Schritt als wichtigen Beitrag zur Sicherung der Medienvielfalt. Die Verordnung bleibt Teil der EU-Nachhaltigkeitsstrategie.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die EU-Entwaldungsverordnung erhält ein Update: Mit breiter Mehrheit hat das Europäische Parlament gezielte Änderungen an der Verordnung beschlossen, die Unternehmen mehr Zeit einräumen und bestimmte Anforderungen vereinfachen. Besonders profitieren kleine Marktteilnehmer sowie die Presse- und Verlagsbranche, die künftig nicht mehr unter die Regelung fallen.

Übergangsfristen für Unternehmen verlängert

Die neuen Fristen sehen vor, dass große Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2026 zur Einhaltung der Entwaldungsverordnung verpflichtet sind. Kleine Marktteilnehmer mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Die Verlängerung soll unter anderem die Weiterentwicklung des IT-Systems unterstützen, mit dem elektronische Sorgfaltserklärungen übermittelt werden.

Kleine und kleinste Primärerzeuger müssen künftig lediglich eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben. Außerdem liegt die Pflicht zur Einreichung von Sorgfaltserklärungen künftig ausschließlich beim Erstinverkehrbringer eines Produkts innerhalb der EU, nicht bei den nachfolgenden Händlern.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

Ausnahmen für Druckerzeugnisse beschlossen

Auf Initiative des Parlaments werden gedruckte Produkte wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer begrüßte die Entscheidung und sprach von einem „Aufatmen für die Presse- und Verlagsbranche“. Die geplanten Regeln hätten viele Medienunternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Branchenverbände wie der BDZV, der MVFP und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatten sich im Vorfeld gegen eine Einbeziehung von Druckerzeugnissen ausgesprochen, da Papier in Deutschland überwiegend aus nachhaltigen Quellen stammt.

Die EU-Kommission ist nun aufgefordert, bis zum 30. April 2026 einen Bericht über die Auswirkungen der Verordnung vorzulegen – mit besonderem Blick auf den Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen. Die Entwaldungsverordnung bleibt ein zentraler Bestandteil der europäischen Klimaschutzstrategie, wird aber mit den beschlossenen Änderungen flexibler ausgestaltet.

Ähnliche Artikel

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored