Das EU-Parlament hat eine Verschiebung der neuen Entwaldungsverordnung beschlossen. Die Vorschriften, die den Verkauf von Produkten von abgeholzten Flächen in der EU stoppen sollen, gelten nun erst ab dem 30. Dezember 2025 für große Marktteilnehmer und Händler. Kleinst- und Kleinunternehmen haben sogar bis zum 30. Juni 2026 Zeit, die Vorgaben umzusetzen.
Mit dieser Entscheidung reagiert die EU auf Bedenken aus Mitgliedstaaten, Drittländern und der Wirtschaft, die sich außerstande sahen, die strengen Vorschriften fristgerecht einzuhalten. Ursprünglich war der Geltungsbeginn für Ende 2024 geplant.
Das Gesetz zielt darauf ab, Entwaldung und den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen. Laut der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) gingen zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche größer als die gesamte Europäische Union. Die EU ist dabei für etwa 10 Prozent der globalen Entwaldung verantwortlich. Ein Großteil dieser Abholzung resultiert aus der Produktion von Palmöl und Soja.
Auf Initiative des Parlaments verpflichtete sich die Europäische Kommission, die Umsetzung durch zusätzliche Maßnahmen zu erleichtern. Dazu gehören:
- Eine Datenplattform für Unternehmen und Behörden
- Ein Vorschlag zur Risikoeinstufung von Ländern und Regionen bis spätestens 30. Juni 2025.
Zudem soll die Verordnung bis 30. Juni 2028 umfassend überprüft werden. Ziel der Evaluierung ist es, den Verwaltungsaufwand weiter zu reduzieren und die Regelungen zu vereinfachen, insbesondere für Regionen mit geringem Risiko.
Die Berichterstatterin Christine Schneider (EVP, DE) betonte nach der Abstimmung, dass das zusätzliche Jahr eine wichtige Unterstützung für Unternehmen und Landwirte sei. Gleichzeitig forderte sie eine konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen, um mehr Planbarkeit entlang der Lieferketten zu gewährleisten. Eine spätere Überprüfung soll außerdem Anreize für Länder schaffen, ihre Waldschutzpraktiken zu verbessern.
Damit die Verschiebung rechtskräftig wird, muss der vereinbarte Text noch vom Rat gebilligt und bis Ende 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.