Ab dem 18. Juli 2024 wird die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) in der Europäischen Union gültig. Diese Verordnung bildet das Herzstück der Bemühungen der Europäischen Kommission, umweltfreundlichere und zirkuläre Produkte zu fördern. Im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 2020 zielt die ESPR darauf ab, die Umweltziele der EU zu erreichen, die Zirkularitätsrate zu verdoppeln und die Energieeffizienzziele bis 2030 zu verwirklichen.
Ziele der ESPR
Die ESPR soll die Zirkularität, Energieeffizienz und weitere Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten, die auf den EU-Markt kommen, deutlich verbessern. Dies wird durch die Festlegung von Ecodesign-Anforderungen für spezifische Produktgruppen erreicht. Ein nachhaltiges Produkt zeichnet sich durch Eigenschaften wie geringeren Energieverbrauch, längere Lebensdauer, einfache Reparierbarkeit, höhere Recyclingfähigkeit und einen geringeren ökologischen Fußabdruck aus.
Gesetzliche Grundlagen und Maßnahmen
Die ESPR ersetzt die bisherige Ecodesign-Richtlinie 2009/125/EG und schafft einen Rahmen für die Festlegung von Leistungs- und Informationsanforderungen für fast alle physischen Warenkategorien. Ausnahmen bilden Lebensmittel und Futtermittel gemäß der Verordnung 178/2002. Die Verordnung ermöglicht die Verbesserung der Produktdauerhaftigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit, die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und die Erhöhung des Recyclinganteils.
Neue Maßnahmen der ESPR umfassen:
- Digitales Produktpass: Ein System zur Erfassung und Bereitstellung von Produktinformationen.
- Regeln zur Vermeidung der Vernichtung von unverkäuflichen Konsumgütern.
- Grüne öffentliche Beschaffung: Förderung nachhaltiger Produkte im öffentlichen Einkauf.
Umsetzung und Zeitplan
Die ESPR wird schrittweise umgesetzt, indem spezifische Produktregeln nach Priorisierung und Veröffentlichung eines Arbeitsplans entwickelt werden. Dieser Prozess wird durch das Ecodesign Forum unterstützt, das inklusive Planungen, detaillierte Folgenabschätzungen und regelmäßige Konsultationen mit Stakeholdern umfasst.
(Bisherige) Termine:
- 18. Juli 2024: Inkrafttreten der neuen Ecodesign-Verordnung.
- 5. Dezember 2023: Vorläufige Einigung über nachhaltige, reparierbare und zirkuläre Produkte.
- 31. Januar 2023 bis 12. Mai 2023: Öffentliche Konsultation zur Festlegung neuer Produktprioritäten.
Mit der ESPR unternimmt die EU einen großen Schritt hin zu einem nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaftssystem, das den Planeten besser schützen und zukunftsfähige Geschäftsmodelle fördern soll- ES