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EU-Parlament will Berichtspflichten zu Nachhaltigkeit deutlich vereinfachen

EU in Strassburg
Foto: Simon / Pixabay

Key takeaways

Das EU-Parlament will Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen deutlich vereinfachen. Nur große Konzerne sollen künftig verpflichtet bleiben, über soziale und ökologische Themen zu berichten. Die Kommission plant zudem ein digitales Portal mit Vorlagen und Leitlinien, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Das Europäische Parlament will die Berichtspflichten für Unternehmen zur Nachhaltigkeit deutlich verschlanken. Der Rechtsausschuss hat heute mit 17 Stimmen bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen einem Reformvorschlag zugestimmt, der die Zahl der betroffenen Unternehmen stark reduzieren und die Sorgfaltspflichten vereinfachen soll.

Deutlich weniger Berichtspflichten

Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen um 80 % zu verringern. Das Parlament will den Kreis jedoch noch enger ziehen: Künftig sollen nur Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 450 Millionen Euro unter die Regeln fallen. Für alle anderen Unternehmen bleibt die Berichterstattung freiwillig. Auch branchenspezifische Vorgaben sollen optional werden. Die bestehenden Standards sollen gestrafft und stärker auf messbare Kennzahlen ausgerichtet werden, um Kosten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Zur Unterstützung der Unternehmen plant die Kommission ein digitales Portal, das kostenfrei Vorlagen, Leitlinien und Informationen zu allen EU-Reportingpflichten bündelt. Damit soll auch der Zugang zu den Anforderungen des europäischen Datenzugangsportals erleichtert werden.

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Sorgfaltspflichten nur für große Konzerne

Die Pflicht, menschenrechtliche und ökologische Risiken in der Lieferkette zu prüfen, soll künftig nur noch für sehr große Unternehmen gelten – solche mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz über 1,5 Milliarden Euro, einschließlich ausländischer Firmen mit entsprechendem EU-Umsatz. Diese Unternehmen sollen einen risikobasierten Ansatz verfolgen: Nur wenn ein plausibles Risiko besteht, müssen Informationen von Geschäftspartnern angefordert werden.

Kleinere Unternehmen bleiben von diesen Pflichten ausgenommen. Gleichzeitig sollen große Firmen weiterhin Übergangspläne vorlegen, um ihre Strategien an den europäischen Green Deal und das Pariser Klimaabkommen anzupassen.

Haftung und Sanktionen auf nationaler Ebene

Verstöße gegen Sorgfaltspflichten sollen weiterhin auf nationaler Ebene geahndet werden. Eine zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene ist nicht vorgesehen. Opfer von Pflichtverletzungen sollen jedoch Anspruch auf vollständigen Schadenersatz haben. Die maximale Geldstrafe für Unternehmen bleibt bei fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Berichterstatter Jörgen Warborn (EVP, Schweden) betonte nach der Abstimmung: „Wir schaffen Klarheit und Planbarkeit für europäische Unternehmen. Der Vorschlag senkt Kosten, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und hält Europas grünen Wandel auf Kurs.“

Nächste Schritte

Sollte das Plenum den Bericht bestätigen, beginnen am 24. Oktober die Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten über den endgültigen Gesetzestext. Die Initiative ist Teil des sogenannten „Omnibus I“-Pakets, das die Kommission im Februar 2025 vorgestellt hatte, um EU-Vorschriften zu vereinfachen und den Standort Europa zu stärken.

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