Die neue EU-Ökodesignverordnung, die ab dem 21. Juni 2025 gilt, setzt neue Maßstäbe für die Nachhaltigkeit digitaler Endgeräte wie Smartphones und Tablets. Neben klaren Vorgaben zur umweltgerechten Produktgestaltung führen die Regelungen verpflichtende Labels zur Reparierbarkeit und Langlebigkeit ein. Ziel ist es, die Lebensdauer elektronischer Geräte zu verlängern und somit Ressourcen zu schonen.
Bitkom begrüßt Vorstoß für nachhaltigere Elektronik
Der Digitalverband Bitkom sieht die neuen Maßnahmen als wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Digitalisierung. Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder betont, dass eine längere Nutzungsdauer von Tablets und Smartphones nicht nur der Umwelt nützt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sei. Laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage befürworten 82 Prozent der Befragten ein Reparatursiegel und ebenso viele wünschen sich Kennzeichnungen zur Robustheit und Langlebigkeit der Geräte.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Forderung nach steuerlichen Anreizen für Kreislaufwirtschaft
Bitkom fordert zusätzlich steuerliche Erleichterungen für Reparatur und Ersatzteile von IT-Geräten, um Refurbishment, Reparatur und Remanufacturing zu fördern. Ziel müsse eine möglichst lückenlose Kreislaufwirtschaft in Europa sein.
Verordnung zielt auf Effizienz und CO₂-Reduktion
Die Europäische Kommission schätzt, dass die seit 2019 verabschiedeten Ökodesign- und Energielabel-Verordnungen jährlich rund 167 Terawattstunden Energie einsparen – das entspricht dem Energieverbrauch Dänemarks – und CO₂-Emissionen in Höhe von über 46 Millionen Tonnen vermeiden. Ökodesign leistet so einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende.
Einheitliche Regeln für Hersteller
Bereits seit 2005 gilt in der EU eine Rahmenrichtlinie für Ökodesign. Diese schafft die Grundlage für verbindliche Produktanforderungen, die in separaten Durchführungsverordnungen geregelt werden. Für 29 Produktgruppen wie Kühlgeräte, Fernseher oder Staubsauger gelten bereits konkrete Vorschriften. Künftig sollen auch mobile Endgeräte umfassender reguliert werden. Deutsche Hersteller, die bereits für hochwertige und langlebige Produkte bekannt sind, könnten von den einheitlichen Standards profitieren.
Umsetzung in Deutschland und Marktüberwachung
In Deutschland koordiniert das Bundeswirtschaftsministerium die Umsetzung der Vorgaben. Die Marktüberwachung obliegt den Landesbehörden, gestützt auf das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz. Zudem gibt es ein Konsultationsforum, an dem Industrie, Verbraucher- und Umweltverbände beteiligt sind. Auch freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie sind unter bestimmten Bedingungen möglich.