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EU einigt sich auf neue Regeln zur Reduzierung von Lebensmittel- und Textilabfällen

Die EU hat neue Regeln zur Reduzierung von Lebensmittel- und Textilabfällen beschlossen. Hersteller müssen künftig für das Recycling von Textilien zahlen, während verbindliche Ziele zur Senkung der Lebensmittelverschwendung festgelegt wurden. Zudem sollen Fast-Fashion-Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden. Die Regelungen gelten auch für internationale Anbieter, die über E-Commerce-Plattformen in der EU verkaufen.

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Mehrere Jeans in einem Karton
Foto: Kaboompics / Pexels
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Die Europäische Union hat sich auf neue Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittel- und Textilabfällen geeinigt, wie die EU-Kommission heute mitteilt. Bis Ende 2030 sollen Lebensmittelabfälle in der Verarbeitung und Produktion um 10 % und im Handel, in Restaurants sowie privaten Haushalten um 30 % pro Kopf reduziert werden. Als Vergleichswert dient der jährliche Durchschnitt zwischen 2021 und 2023.

Zusätzlich müssen wirtschaftliche Akteure, die eine bedeutende Rolle bei der Entstehung oder Vermeidung von Lebensmittelabfällen spielen, Maßnahmen zur Spendenförderung ergreifen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die überschüssige, aber noch verzehrfähige Lebensmittel entsorgen könnten.

Hersteller müssen für Textilrecycling aufkommen

Ein zentraler Punkt der Einigung betrifft die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien. Hersteller, die Kleidung, Schuhe oder Haushaltswaren wie Bettwäsche oder Vorhänge auf den Markt bringen, müssen künftig die Kosten für deren Sammlung, Sortierung und Recycling tragen. Dies gilt sowohl für Unternehmen innerhalb der EU als auch für Hersteller außerhalb der Union, die über E-Commerce-Plattformen in den EU-Markt liefern.

Die neuen Vorgaben treten 30 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie in Kraft. Kleinere Unternehmen erhalten eine zusätzliche Frist von zwölf Monaten zur Umsetzung der Anforderungen. Zudem dürfen die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis auch Produzenten von Matratzen in das System einbeziehen.

Fast Fashion im Fokus der neuen Vorschriften

Ein weiteres Ziel der neuen Regeln ist es, die negativen Auswirkungen von Fast Fashion und Ultra-Fast Fashion zu verringern. Mitgliedstaaten sollen dies in ihren finanziellen Beiträgen zur erweiterten Herstellerverantwortung berücksichtigen. Dadurch könnten Anbieter von extrem kurzlebiger Mode mit höheren Kosten belastet werden.

Nächste Schritte und Hintergrund

Die Einigung wurde in einem sogenannten „Early Second Reading Agreement“ zwischen Parlament und Rat erzielt. Nach der formellen Annahme durch den Rat kann das EU-Parlament den Beschluss in zweiter Lesung endgültig bestätigen.

Hintergrund der neuen Vorschriften ist die immense Abfallmenge in der EU. Jährlich fallen rund 60 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle (132 kg pro Person) sowie 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle an. Kleidung und Schuhe machen dabei 5,2 Millionen Tonnen aus, wovon derzeit weniger als 1 % wiederverwertet wird. Bereits im Juli 2023 hatte die EU-Kommission eine Überarbeitung der Abfallrichtlinien vorgeschlagen.

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