Das Europäische Parlament hat in einer breiten Mehrheit neue Empfehlungen verabschiedet, die den Schutz kreativer Werke gegenüber generativer künstlicher Intelligenz deutlich stärken sollen. Die Abgeordneten sehen dringenden Handlungsbedarf, um Urheberrechte, Medienvielfalt und den wirtschaftlichen Wert kreativer Leistungen in der EU zu sichern. Insgesamt votierten 460 Abgeordnete dafür – ein starkes Signal in Richtung Kommission und KI-Anbieter.
Faire Vergütung und volle Transparenz
Die Abgeordneten betonen, dass KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Inhalte nur nutzen dürfen, wenn Rechteinhaber angemessen vergütet werden. Angesichts eines Kreativsektors, der 6,9 Prozent des EU-BIP erwirtschaftet, sei dies unabdingbar. Zudem fordern sie, dass die Kommission prüft, wie eine Vergütung für bereits erfolgte Nutzungen gewährleistet werden kann. Eine pauschale globale Lizenzierung für KI-Training lehnen sie ausdrücklich ab.
Zentral ist für das Parlament vollständige Transparenz über alle Werke, die zum Training generativer KI genutzt werden. Anbieter sollen detaillierte Listen geschützter Inhalte sowie Dokumentationen zu ihren Crawling-Aktivitäten vorlegen müssen. Fehlen diese Daten, könne dies als Urheberrechtsverstoß gewertet werden – mit rechtlichen Folgen und voller Haftung für Anbieter und Anwender.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Aufbau eines europäischen Lizenzmarktes
Um klare Strukturen für die Lizensierung zu schaffen, soll die EU-Kommission einen neuen, europaweiten Lizenzmarkt entwickeln. Auch freiwillige kollektive Lizenzierungen sollen möglich bleiben. Rechteinhaber müssen zudem ein rechtlich gesichertes Opt-out erhalten, um ihre Werke vom KI-Training ausschließen zu können. Das EUIPO könnte diesen Prozess zentral verwalten.
Schutz der Nachrichtenmedien
Besonders betont wird die Lage journalistischer Inhalte, die häufig von KI-Systemen genutzt werden. Medienhäuser sollen entschädigt werden, wenn KI-Dienste ihre Reichweite oder Einnahmen schmälern. Darüber hinaus sollen sie das Recht erhalten, die Nutzung ihrer Inhalte für KI-Trainings grundsätzlich zu untersagen. Die Abgeordneten mahnen, dass Medienpluralismus gewahrt bleiben muss und Gatekeeper keine bevorzugte Verteilung eigener Inhalte vornehmen dürfen.
KI-generierte Inhalte und Rechte von Personen
Das Parlament stellt klar, dass vollständig KI-generierte Inhalte keinen Urheberrechtsschutz genießen sollen. Zudem müsse der Schutz vor manipulierten KI-Inhalten gestärkt werden. Plattformen und digitale Dienste sollen verpflichtet werden, entschlossen gegen rechtswidrige Nutzung solcher Inhalte vorzugehen.


