ANZEIGE

ANZEIGE

Gericht stoppt irreführende Glasfaser-Werbung von 1&1

Nahaufnahme eines Ethernet Kabels
Foto: Pixabay

Key takeaways

Das Landgericht Koblenz hat die Glasfaser-Werbung von 1&1 als irreführend eingestuft. Der Anbieter hatte auch bei Kupferleitungen Tarife als „Glasfaser-DSL“ beworben. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz bei der Vermarktung von Internetanschlüssen in Deutschland.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Das Landgericht Koblenz hat die 1&1 Telecommunication SE wegen irreführender Werbung für vermeintliche Glasfaseranschlüsse verurteilt. Hintergrund ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der bemängelte, dass der Anbieter Internetanschlüsse als Glasfaser bewarb, obwohl in vielen Fällen nur klassische DSL-Anschlüsse über Kupferleitungen zur Verfügung standen.

Täuschung durch Verfügbarkeitscheck

Verbraucher konnten auf der Webseite von 1&1 prüfen, ob an ihrer Adresse Glasfaser verfügbar sei. Selbst wenn technisch lediglich eine Verbindung über Kupferleitungen möglich war, wurde das Ergebnis mit „1&1 Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar“ und einem grünen Haken dargestellt. Darunter fanden sich Tarife mit der Bezeichnung „1&1 Glasfaser-DSL“, die laut Gericht jedoch irreführend benannt waren.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

Gericht bestätigt Wettbewerbsverstoß

Laut Urteil des Landgerichts Koblenz erweckte die Darstellung fälschlicherweise den Eindruck, dass ein echter Glasfaseranschluss bis ins Haus oder die Wohnung vorhanden sei. Tatsächlich basierten die Verbindungen nur auf sogenannten Vectoring-Anschlüssen – dabei endet die Glasfaserleitung am Verteilerkasten, während der letzte Abschnitt über Kupferkabel verläuft.

Hinweise nicht ausreichend

Obwohl die Webseite versteckte Hinweise darauf enthielt, dass es sich nicht um vollwertige Glasfaseranschlüsse handelt, urteilte das Gericht, dass diese nicht ausreichen, um die Irreführung aufzuheben. Es sei nicht Aufgabe der Verbraucher, aktiv nach gegenteiligen Informationen zu suchen, wenn die Werbung ein klares Bild vermittelt.

Verbraucherschützer begrüßen das Urteil

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, erklärte in einer Pressemitteilung: „Wer scheinbar Glasfaser verspricht, aber nur DSL liefern kann, täuscht Verbraucher. Solche Werbeaussagen führen zu falschen Erwartungen und können zu unnötigen Vertragsabschlüssen führen.“ Das Urteil stärke daher die Rechte der Verbraucher und setzte ein deutliches Zeichen gegen irreführende Werbemaßnahmen im stark umkämpften Markt für Internetanschlüsse.

Ähnliche Artikel

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored