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EU-Kommission prüft Googles Umgang mit Online-Inhalten für KI-Zwecke

Gebäude der EU-Kommission in Brüssel
Foto: Dimitris Vetsikas / Pixabay

Key takeaways

Die EU-Kommission ermittelt gegen Google wegen des möglichen Missbrauchs von Online-Inhalten zur Schulung von KI-Systemen. Betroffen sind Inhalte von Web-Publishern und YouTube-Nutzern, die ohne Vergütung oder Opt-out genutzt werden könnten.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren gegen Google eröffnet. Ziel ist es zu prüfen, ob das Unternehmen mit Sitz in den USA gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen hat, indem es Online-Inhalte von Web-Publishern und YouTube-Nutzern ohne ausreichende Gegenleistung für Zwecke der künstlichen Intelligenz (KI) verwendet.

Im Fokus der Untersuchung stehen laut EU-Kommission unter anderem Googles neue Funktionen wie „AI Overviews“ und „AI Mode“, die auf den Ergebnisseiten der Suchmaschine generative KI-Inhalte ausspielen. Diese greifen potenziell auf Inhalte von Nachrichtenseiten und anderen Webangeboten zurück – ohne den betroffenen Herausgebern eine Vergütung zu bieten oder ihnen die Möglichkeit einzuräumen, der Nutzung zu widersprechen. Angesichts der hohen Abhängigkeit vieler Publisher vom Traffic über Google Search stellt dies laut Kommission einen möglichen Wettbewerbsnachteil dar.

Nutzung von YouTube-Inhalten zur KI-Trainierung

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist der Umgang mit auf YouTube hochgeladenen Inhalten. Laut EU-Kommission könnten diese von Google zur Schulung eigener generativer KI-Modelle genutzt werden – ohne ausdrückliche Zustimmung oder Bezahlung der Urheber. Zwar müssen YouTube-Nutzer einer umfassenden Nutzung ihrer Inhalte durch Google zustimmen, eine gezielte Ablehnung der KI-Verwendung ist aber nicht vorgesehen. Gleichzeitig dürfen Wettbewerber von Google laut YouTube-Richtlinien diese Inhalte nicht für ihre eigenen KI-Modelle verwenden. Dies könnte anderen Anbietern den Zugang zu hochwertigen Trainingsdaten erschweren und somit den Wettbewerb verzerren.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sieht die Kommission mögliche Verstöße gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Artikel 54 des EWR-Abkommens. Beide Regelwerke verbieten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

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Nächste Schritte und rechtlicher Rahmen

Die Einleitung eines formellen Verfahrens bedeutet nicht automatisch, dass Google schuldig ist – sie erlaubt jedoch eine vertiefte Prüfung. Die Dauer der Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Komplexität des Falls und die Kooperationsbereitschaft der Beteiligten. Mit der Eröffnung der Verfahren ist die Zuständigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden ausgesetzt. Nationale Gerichte dürfen keine Entscheidungen treffen, die dem möglichen Ergebnis der EU-Kommission widersprechen.

Die Kommission hat Google und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten bereits über die Eröffnung der Untersuchung informiert.

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