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Suchmaschinenmarkt: UK-Unternehmen starten Sammelklage gegen Google

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Google sieht sich in Großbritannien mit einer Sammelklage in Höhe von rund 6,6 Milliarden US-Dollar konfrontiert. Britische Unternehmen werfen dem Konzern vor, seine marktbeherrschende Stellung bei Suchmaschinen missbraucht und den Wettbewerb durch exklusive Abkommen sowie Preismanipulationen behindert zu haben.

Lupe vor einem Google Logo
Foto: Pixabay
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Dem US-Konzern Google droht in Großbritannien eine große Sammelklage in Höhe von fünf Milliarden Pfund (rund 6,6 Milliarden US-Dollar bzw. 6,1 Milliarden Euro). Wie IT-Times berichtet, wurde die Klage im Namen aller britischen Unternehmen eingereicht, die zwischen Januar 2011 und heute Google-Werbedienste genutzt haben. Der Vorwurf: Google habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und den Wettbewerb systematisch behindert.

CMA-Studie: Google mit 90 Prozent Marktanteil

Die Grundlage für die Klage liefert unter anderem eine Marktstudie der britischen Wettbewerbsbehörde CMA aus dem Jahr 2020. Diese kam zu dem Ergebnis, dass Google rund 90 Prozent des Umsatzes im Markt für Suchmaschinenwerbung auf sich vereint. Die Behörde betonte Anfang 2025 erneut, dass Suchmaschinen eine entscheidende Rolle für das wirtschaftliche Wachstum spielen – insbesondere für die Sichtbarkeit von Unternehmen gegenüber Kunden und Investoren.

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Wenig Spielraum für Alternativen

Laut der Klageschrift seien britische Unternehmen weitgehend darauf angewiesen, Anzeigen bei Google zu schalten, da es kaum praktikable Alternativen gebe. Diese Abhängigkeit verschaffe dem Unternehmen eine monopolartige Stellung, die Google zum eigenen Vorteil nutze – etwa durch künstlich erhöhte Preise für Werbeanzeigen.

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Wettbewerbswidrige Vereinbarungen im Fokus

Ein zentraler Punkt der Klage ist das Vorgehen Googles, durch strategische Abkommen mit Geräteherstellern und anderen Plattformanbietern seine Suchmaschine zur Voreinstellung zu machen. So habe der Konzern Milliardenbeträge an Apple gezahlt, damit Google als Standardsuchmaschine im Safari-Browser bleibt. Auch mit Android-Herstellern wurden ähnliche Vereinbarungen zur Vorinstallation von Google Search und Chrome getroffen.

Bevorzugung eigener Werbeprodukte

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Googles Werbetool Search Ads 360. Dieses soll laut Klägerseite Funktionen bieten, die in Kombination mit Googles eigenen Werbediensten besser verfügbar sind als bei konkurrierenden Angeboten. Diese technische Bevorzugung erschwere es anderen Anbietern, im Werbemarkt Fuß zu fassen.

Google kündigt Gegenmaßnahmen an

Google hat angekündigt, sich entschieden gegen die Klage zur Wehr zu setzen. Man weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die angebotenen Dienste Innovation fördern und Unternehmen effektive Werbemöglichkeiten böten. Eine Entscheidung des britischen Competition Appeal Tribunal steht noch aus.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Digitalwirtschaft, Online Marketing, Recht, UK
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