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Greenwashing: EU-Umweltminister einigen sich auf schärfere Richtlinien

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EU in Strassburg
Foto: Simon / Pixabay
Im Kampf gegen Greenwashing haben sich die Umweltminister der EU auf strengere Regeln für Umweltkennzeichen geeinigt. Nachhaltigkeitsbehauptungen müssen künftig wissenschaftlich belegt sein und Unternehmen müssen zusätzliche Informationen liefern, um ihre Aussagen zu untermauern. Verbraucherschützer und Verbände begrüßen die Entscheidung, fordern jedoch konkretere Vorgaben. Das Gesetz wird nun im Herbst in Verhandlungen mit dem Europaparlament gehen.
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Im Kampf gegen Greenwashing haben sich die Umweltministerinnen und -minister der Europäischen Union auf strengere Regeln für Umweltkennzeichen geeinigt. Sie stimmten am Montag in Luxemburg für ein Gesetz, das Nachhaltigkeitsbehauptungen – sogenannte Green Claims – zu Produkten künftig wissenschaftlich belegt sehen will. Unternehmen müssen dabei zusätzliche Informationen liefern, die ihre Aussagen untermauern, insbesondere beim CO2-Fußabdruck.

Dazu zählen unter anderem Details zu den Klimazielen eines Unternehmens und Belege für die CO2-Emissionen, die bereits eingespart oder ausgeglichen wurden. Projekte wie das Anpflanzen von Bäumen müssen nachgewiesen werden. Im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr sieht der Entwurf der 27 Mitgliedstaaten jedoch in bestimmten Fällen Ausnahmen vor, in denen eine Selbstauskunft ausreichen würde.

Verbraucherschützer begrüßten die Einigung als „gute Nachricht“. Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), erklärte in einer Pressemitteilung, dass mit der Richtlinie in Zukunft weniger umweltbezogene Werbeaussagen gemacht würden. „Denn viele Green Claims lassen sich nicht belegen,“ sagte sie und forderte „konkretere Vorgaben“ für die Beweisführung der Unternehmen.

In einer dazu veröffentlichten Erklärung begrüßt der Digitalverband Bitkom die Absicht der EU-Kommission, Greenwashing zu verhindern, warnt jedoch vor möglichen bürokratischen Hürden. Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder betont, dass Käufer von als umweltfreundlich beworbenen Produkten sicher sein sollten, dass diese wirklich umweltfreundlich sind. Er fordert jedoch, dass die Umsetzung der Richtlinie bürokratiearm erfolgt, damit auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) die Regelungen ohne übermäßigen Aufwand erfüllen können.

In ganz Europa arbeiten Unternehmen und Green-Tech-Startups an digitalen Lösungen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen. Diese Technologien sind laut Rohleder unverzichtbar, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission müssten Unternehmen eine unabhängige Zertifizierung ihrer Umweltfreundlichkeit einholen, bevor sie entsprechende Werbeaussagen machen dürfen. Dieses Verfahren wäre jedoch verwaltungs-, zeit- und kostenintensiv, besonders für KMU und Startups.

Bitkom plädiert daher für ein pragmatisches Verfahren, das Greenwashing verhindert und Transparenz fördert, ohne externe Organisationen einzubeziehen. Rohleder schlägt vor, auf das Verfahren der „Konformitätsvermutung“ zu setzen, das sich in der Produktsicherheit bewährt hat. Produkte und Dienstleistungen könnten als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie anerkannte Standards oder Normen erfüllen. Dieser Ansatz würde den Verbrauchern die nötige Sicherheit bieten, ohne Unternehmen unnötig zu belasten.

Das Gesetz wird nun in Verhandlungen mit dem Europaparlament gehen, die allerdings erst im Herbst beginnen dürften. Es ergänzt eine Reihe von EU-Richtlinien, die willkürliche Umweltbehauptungen verbieten und Verbraucher besser informieren sollen. Ein weiteres Gesetz sieht etwa ein weitgehendes Verbot von allgemeinen Werbeslogans wie „klimaneutral“ vor.

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