Die Koalitionspartner SPD, FDP und Grünen haben nach intensiven Verhandlungen einen Konsens über den Bundeshaushalt 2025 erzielt, die auch kleine und mittelständige Unternehmen betreffen. Die Gesamtausgaben sollen sich auf 470 Milliarden Euro belaufen, was eine Reduzierung im Vergleich zu den geplanten Ausgaben von 476,8 Milliarden Euro für das laufende Jahr darstellt. Ein Nachtragshaushalt in Höhe von 11 Milliarden Euro ist ebenfalls für dieses Jahr geplant.
Die Schuldenbremse, ein zentrales Element der Finanzpolitik, soll eingehalten werden. Diese erlaubt begrenzt neue Schulden und stellt einen Erfolg für die FDP dar, die Forderungen nach einer Lockerung der Regeln aufgrund der finanziellen Belastungen durch den Ukraine-Krieg abwehrte.
Unternehmen sollen durch verbesserte Abschreibungsbedingungen und eine erweiterte Forschungszulage entlastet werden. Zinsverbilligte Kredite und erhöhte Freibeträge sind ebenfalls vorgesehen. Zur Förderung der Beschäftigung und Entlastung der Sozialkassen soll eine Steuerfreiheit für Überstunden eingeführt werden. Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen zukünftig direkt als Lohn an Beschäftigte ausgezahlt werden, die bereits eine Rente beziehen.
Ein jährliches Bürokratieabbaugesetz soll zudem verbindlich Praxischecks in allen Ministerien einführen. Der Datenschutz soll vereinfacht werden, um vor allem kleinen Firmen zu helfen. Sonderabschreibungen für gewerblich genutzte E-Autos und eine schnelle Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie sind weitere geplante Maßnahmen.
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) lobt ausdrücklich die Einhaltung der Schuldenbremse und den verfassungsgemäßen Haushalt. Gleichzeitig äußerte der Verband Kritik an der Wachstumsinitiative und betonte, dass diese nicht ausreiche, um die aktuelle wirtschaftliche Krise zu überwinden.
Die Maßnahmen zur Entlastung bei der kalten Progression und die Ausweitung der degressiven Abschreibung (AfA) seien wichtige Schritte, um kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Dennoch fordert der BGA eine deutlichere Entlastung angesichts der strukturellen wirtschaftlichen Herausforderungen und sprach sich für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags aus. Die Reduzierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wurde ebenfalls positiv bewertet.
Abschließend betont der Verband in einer Pressemitteilung die Notwendigkeit klarer Prioritäten seitens der Bundesregierung. Zu den wichtigsten Aufgaben zählten aus Sicht des BGA die innere und äußere Sicherheit, die Verbesserung der Infrastruktur, Fortschritte bei der Digitalisierung und die Entlastung der Unternehmen. Besonders dringlich sei die Befreiung des Mittelstands von übermäßigen Berichtspflichten – eine Maßnahme, die keinerlei Kosten verursache.