Der Bundesrat hat in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten der Anhebung der Mindestbandbreiten für Telekommunikationsdienste zugestimmt. Ab sofort steigt in Deutschland die vorgeschriebene Downloadrate von 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s, während die Uploadrate von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s erhöht wird. Der neue Standard soll die digitale Teilhabe in Deutschland stärken und eine bessere private sowie berufliche Nutzung von Onlinediensten ermöglichen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte: „Die Mindestversorgung ähnelt dem Mindestlohn. Sie setzt eine Untergrenze, unter die niemand fallen soll.“ Mehrpersonenhaushalte, die zunehmend auf leistungsfähige Verbindungen angewiesen sind, profitieren besonders. Auch Videokonferenzen, Online-Learning und parallele Endgerätenutzung werden durch die neuen Standards erleichtert.
Die monatlichen Kosten für die Grundversorgung werden auf etwa 35 Euro angepasst. Grundlage für die Entscheidung war ein Prüfbericht der Bundesnetzagentur, der im Mai 2024 veröffentlicht wurde. Mehrere Gutachten hatten bestätigt, dass die bisherigen Bandbreiten den Anforderungen moderner digitaler Teilhabe nicht mehr genügten.
Die neue Verordnung wurde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Bundestagsausschuss für Digitales verabschiedet. Die Bundesnetzagentur wird die Umsetzung der neuen Mindeststandards überwachen und gegebenenfalls weitere Anpassungen vornehmen.
Rechtsanspruch auf einen Mindestzugang
Seit 2021 besteht laut Telekommunikationsgesetz ein Rechtsanspruch auf einen Mindestzugang zu Sprach- und Internetdiensten. Bürger können sich an die Bundesnetzagentur wenden, falls in ihrer Region keine Versorgung nach den vorgegebenen Parametern möglich ist.