Der Europäische Rechnungshof hat in einem Sonderbericht die Stärken und Schwächen der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) beleuchtet. Die Verordnung bietet umfassende Informationen über Lebensmittel, steht jedoch vor Herausforderungen wie der uneinheitlichen Auslegung durch nationale Behörden und offenen Fragen zu spezifischen Themen wie der Allergenkennzeichnung („kann enthalten“) oder Regelungen für vegetarische und vegane Produkte. Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. betont die Notwendigkeit, diese Schwächen zu beheben.
Peter Loosen, Geschäftsführer und Leiter des Brüsseler Büros des Lebensmittelverbands, hebt hervor: „Die weitere Harmonisierung der Lebensmittelkennzeichnung ist entscheidend für Transparenz, Verbraucherinformation und die Stärkung des Binnenmarkts.“ Uneinheitliche Regelungen erschweren nicht nur den Handel innerhalb der EU, sondern führen auch zu Unsicherheiten bei Verbrauchern.
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Verbraucherbildung. „Ein besseres Verständnis von Lebensmitteletiketten ist essenziell, um informierte Entscheidungen zu ermöglichen“, erklärt Loosen. Dies bedeute jedoch nicht, weitere gesetzliche Vorgaben einzuführen. Stattdessen müsse der Fokus auf freiwilligen Informationen und zielgerichteten Aufklärungskampagnen liegen. Ohne diese blieben selbst die besten Kennzeichnungen ineffektiv.
Der Verband fordert zudem, digitale Lösungen stärker zu berücksichtigen. „Das Verharren im analogen Zeitalter ist keine Option“, so Loosen. Digitale Werkzeuge könnten die Verbraucher besser erreichen und flexiblere Informationsmöglichkeiten bieten.
Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. vertritt als Spitzenorganisation die gesamte Lebensmittelwirtschaft von der Landwirtschaft über die Industrie bis hin zum Handel. Auch private Laboratorien und Anwaltskanzleien zählen zu seinen Mitgliedern.