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Kartellrecht: EU-Kommission prüft Mars-Übernahme von Kellanova

Kellanova Marken
Foto: Kellanova

Key takeaways

Die EU-Kommission prüft die geplante Übernahme von Kellanova durch Mars. Im Fokus stehen wettbewerbsrechtliche Bedenken: Einzelhändler könnten durch die gestärkte Marktstellung von Mars unter Preisdruck geraten, was sich auf Verbraucherpreise auswirken könnte.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Kellanova durch den US-Konzern Mars eingeleitet. Die Behörde äußert wettbewerbsrechtliche Bedenken, dass der Zusammenschluss zu einer erhöhten Marktmacht von Mars führen und in der Folge zu steigenden Verbraucherpreisen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) führen könnte.

Starke Marken könnten Preissetzungen beeinflussen

Mars ist für seine breite Produktpalette aus Schokoladen-, Zuckerwaren und Tierfutter weltweit bekannt. Kellanova, die frühere Kellogg Company, vertreibt im EWR bekannte Marken wie Pringles, Special K und Kellogg’s. Nach Ansicht der Kommission könnte Mars durch die Integration dieser Marken seine Position gegenüber dem Einzelhandel weiter stärken. Einzelhändler könnten sich gezwungen sehen, Preisforderungen zu akzeptieren, um wichtige Produkte im Regal zu behalten.

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Einzelhandel warnt vor Auswirkungen auf Sortiment und Preise

Mehrere Einzelhändler im EWR haben gegenüber der Kommission geäußert, dass sie eine Zunahme der Verhandlungsmacht von Mars befürchten. Sollte das Unternehmen zusätzlich über die beliebten Marken von Kellanova verfügen, könnten Händler unter Druck geraten, höhere Einkaufspreise hinzunehmen. Die Kommission sieht darin ein Risiko für die Auswahl und Preisstabilität im Einzelhandel.

Frist für Entscheidung läuft bis Ende Oktober

Das Vorhaben wurde am 16. Mai 2025 zur Genehmigung eingereicht. Bis spätestens 31. Oktober 2025 muss die Kommission nun entscheiden, ob die Fusion freigegeben oder untersagt wird. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt, eine abschließende Bewertung steht noch aus.

Kontext: Wettbewerbsaufsicht bei Fusionen

Laut EU-Fusionskontrollverordnung prüft die Kommission Zusammenschlüsse, bei denen die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschreiten. Ziel ist es, Zusammenschlüsse zu verhindern, die den Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich einschränken würden. In den meisten Fällen erfolgt eine Genehmigung nach einer ersten Überprüfung. Eine eingehendere Phase-II-Prüfung, wie im aktuellen Fall, deutet jedoch auf ernstzunehmende Bedenken hin.

Ernährungspreise im Fokus

Angesichts weiterhin hoher Lebensmittelpreise in Europa betonte Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, die Bedeutung einer gründlichen Analyse: „Wir müssen sicherstellen, dass die geplante Übernahme nicht zu noch höheren Warenpreisen für die Verbraucher führt.“ Die Kommission werde daher genau prüfen, ob die befürchteten Auswirkungen eintreten könnten.

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