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Neues EuGH-Urteil: HDE begrüßt Urteil zur Mindestlohnrichtlinie

Frau mit mehreren Euro-Geldscheinen
Foto: Cottonbro Studios / Pexels

Key takeaways

Der HDE begrüßt das EuGH-Urteil zur Mindestlohnrichtlinie als Stärkung der Tarifautonomie. Die Entscheidung sieht der Verband als Signal gegen EU-Überregulierung. Besonders kritisiert wird die Entgelttransparenzrichtlinie, die laut HDE unnötige Bürokratie verursacht. Die Tarifbindung soll durch mehr Freiräume für Sozialpartner gefördert werden.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat die teilweise Aufhebung der EU-Mindestlohnrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als richtigen Schritt gewertet. In der Entscheidung sehen die Händlervertreter eine Bestätigung dafür, dass die Europäische Kommission ihre Kompetenzen überschritten habe.

EuGH stellt Kompetenzüberschreitung der Kommission fest

Steven Haarke, Geschäftsführer Arbeit und Soziales beim HDE, betonte die Klarheit des Urteils: Der EuGH habe eindeutig bestätigt, dass die Europäische Union in Fragen der Lohn- und Tarifpolitik nicht regulierend eingreifen dürfe. Die Kommission habe mit der ursprünglichen Mindestlohnrichtlinie zentrale Grenzen ihrer Zuständigkeit überschritten. Aus Sicht des HDE ist dies eine klare Mahnung an Brüssel, sich künftig zurückzuhalten.

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Warnung vor weiteren Eingriffen in nationale Sozialpolitik

Der Verband warnt ausdrücklich vor weiteren Regulierungsansätzen auf EU-Ebene, insbesondere mit Blick auf die Entgelttransparenzrichtlinie. Diese sei zwar nicht Bestandteil der EuGH-Entscheidung, bringe aber ebenfalls massive Bürokratielasten mit sich. Haarke verweist darauf, dass Deutschland mit dem Entgelttransparenzgesetz seit 2017 bereits eine entsprechende Regelung habe – insbesondere im Geltungsbereich von Tarifverträgen. Die EU-Richtlinie drohe somit überflüssige und belastende Doppelstrukturen zu schaffen.

Tarifbindung muss aus der Praxis heraus gestärkt werden

Trotz des teilweisen Erfolgs vor Gericht bleibt die Pflicht der EU-Mitgliedstaaten bestehen, Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung zu ergreifen. Bei geringer Tarifabdeckung ist ein nationaler Aktionsplan verpflichtend. Das Bundesarbeitsministerium hat hierzu bereits Konsultationen mit Verbänden durchgeführt, in die sich auch der HDE eingebracht hat.

Haarke betont, dass eine stärkere Tarifbindung nicht durch neue Vorschriften, sondern durch mehr Gestaltungsspielräume für die Tarifvertragsparteien erreicht werde. Dazu seien gesetzliche Öffnungsklauseln ebenso notwendig wie flexible Modelle für modulare Tarifbindungen. Eine Rückbesinnung auf partnerschaftlich organisierte Arbeitsbeziehungen und weniger staatliche Einmischung sei der effektivere Weg.

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