ANZEIGE

ANZEIGE

CDU-Arbeitnehmerflügel fordert Reform der Minijobs

Logo auf der CDU Parteizentrale
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Der Arbeitnehmerflügel der CDU fordert eine Reform der Minijobs: Diese sollen künftig sozial abgesichert und in reguläre Beschäftigungen überführt werden. Ausnahmen sind für Schüler, Rentner und Studierende geplant. Ziel ist ein stabilerer Sozialstaat und mehr soziale Sicherheit für Millionen Beschäftigte, vor allem Frauen.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Ein Vorstoß aus der CDU sorgt für Diskussion, der auch massiv den Handel betreffen könnte: Der Arbeitnehmerflügel der Partei fordert eine umfassende Reform des Minijob-Systems in Deutschland. Ein entsprechender Antrag soll auf dem CDU-Bundesparteitag Ende Februar eingebracht werden, wie der Stern berichtet. Ziel ist es, prekären Beschäftigungsverhältnissen entgegenzuwirken und die soziale Absicherung von Millionen Beschäftigten zu verbessern.

Kritik an sozialer Schieflage

Der Antrag formuliert deutliche Kritik an der Entwicklung der Minijobs: Ursprünglich als Übergangsmodell konzipiert, sei daraus eine „Parallelwelt der Arbeit“ geworden. Heute arbeiten laut CDU bis zu acht Millionen Menschen in einem Minijob, der eine monatliche Einkommensgrenze von 603 Euro nicht überschreitet. Sozialabgaben und Steuern fallen dabei kaum an – allerdings auch keine hinreichende soziale Absicherung.

Insbesondere bemängelt der Arbeitnehmerflügel, dass Minijobs häufig berufliche Sackgassen seien. Sie führten zu einem Abbau arbeitsrechtlicher Standards, begünstigten Schwarzarbeit und verzerrten den Wettbewerb. Auch Rentenansprüche ließen sich mit solchen Beschäftigungsverhältnissen kaum aufbauen.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

Perspektiven statt Verbote

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte sich bereits im November 2025 stark gegen eine Abschaffung positioniert. Der jüngste Antrag sieht zwar keine vollständige Abschaffung von Minijobs vor, wohl aber eine schrittweise Überführung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Ausnahmen sollen nur noch für Schüler, Studierende, Rentner oder klar begrenzte Nebentätigkeiten gelten. Übrig bleibende Minijobs sollen steuerlich begünstigt bleiben, jedoch künftig einer eigenen Steuerkategorie zugeordnet werden. Zugleich sollen Sozialabgaben so angepasst werden, dass Betroffene besser abgesichert sind.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Nacke, Chef des Arbeitnehmerflügels, betont die Zielrichtung des Vorstoßes: „Unser Ziel ist kein pauschaler Bruch, sondern eine kluge Neuordnung.“ Übergangsfristen und einfache Bürokratie sollen den Wandel erleichtern, ohne legitime Nebentätigkeiten unnötig zu erschweren.

Frauen besonders betroffen

Besonders relevant ist das Thema für Frauen: Im Jahr 2023 waren rund 2,6 Millionen Frauen ausschließlich in Minijobs tätig – bei einem Gesamtanteil von elf Prozent aller Beschäftigten. Frauen stellen damit fast 60 Prozent aller ausschließlich geringfügig Beschäftigten – mit langfristigen Folgen etwa für die Altersarmut.

Der Antrag sieht auch Weiterbildungsmöglichkeiten vor, um den Übergang in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu erleichtern. Letztlich geht es den Initiatoren auch um die Stabilität des Sozialstaats: Millionen Minijobber, die kaum Beiträge leisten, aber im Bedarfsfall Leistungen erhalten, stellten eine strukturelle Belastung dar.

Ähnliche Artikel

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored