Das Landgericht Köln hat entschieden, dass mehrere Preiserhöhungen von Netflix aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 unwirksam sind. Geklagt hatte ein Premium-Abonnent, dessen monatlicher Beitrag von ursprünglich 11,99 Euro auf 17,99 Euro gestiegen war – ohne ausdrückliche Zustimmung. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.
Gericht erklärt einseitige Preisanpassungen für unzulässig
Laut Urteil (Az. 6 S 114/23) fehlt es an einer wirksamen vertraglichen Grundlage für die durchgeführten Preiserhöhungen. Die bloße Einblendung von Pop-up-Fenstern mit einem „Zustimmen“-Button genügt nach Ansicht der Richter nicht, um eine einvernehmliche Vertragsänderung zu dokumentieren. Entscheidend sei vielmehr, dass Netflix ein konkretes Angebot zur Vertragsänderung unterbreitet – was in den beanstandeten Fällen nicht geschehen sei.
Auch die von Netflix verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in denen einseitige Preisanpassungen vorgesehen sind, wurden vom Gericht für rechtswidrig erklärt. Sie verstießen gegen § 307 BGB, weil sie Kunden unangemessen benachteiligen.
Rückforderungen möglich – aber individuell durchzusetzen
Die Rückzahlungsverpflichtung betrifft zunächst nur den Kläger des konkreten Verfahrens, der etwa 200 Euro zurückerhält. Für andere Nutzer ergibt sich jedoch eine Möglichkeit, sich auf das Urteil zu berufen. Eine automatische Erstattung wird es nicht geben – betroffen sind vor allem Kunden, die einem neuen Preis nicht aktiv und eindeutig zugestimmt haben.
Betroffene sollten daher prüfen, zu welchem Preis sie ihr Netflix-Abo abgeschlossen haben und welche Beträge seither abgebucht wurden. Die Differenz kann – multipliziert mit der Anzahl der betroffenen Monate – eine Rückforderung begründen. Ein entsprechender Musterbrief erleichtert die formale Geltendmachung. Sollte Netflix eine Rückzahlung ablehnen, bleibt nur der Klageweg.
Verjährung beachten und rechtzeitig handeln
Zu beachten ist, dass Rückforderungen der regulären Verjährungsfrist unterliegen, die gemäß §§ 195, 199 BGB drei Jahre beträgt. Wer also seit 2019 erhöhte Beiträge gezahlt hat, sollte nicht zu lange zögern, um seine Ansprüche geltend zu machen.
Verbraucherschützer begrüßen das Urteil
Verbraucherschutzorganisationen loben die Entscheidung als Signal für mehr Transparenz im digitalen Vertragswesen. Abo-Anbieter im Netz müssten sich künftig noch stärker an die Vorgaben für Vertragsänderungen halten. Klarheit und aktive Zustimmung der Kunden seien unerlässlich – einfache Klickstrecken mit unklarer Bedeutung seien nicht ausreichend.