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Beschluss verabschiedet: EU plant digitale Gesellschaft für Start-ups

ÊU Flagge auf einem PC Bildschirm
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Das EU-Parlament hat Empfehlungen für eine digitale Einheitsgesellschaft beschlossen, die Gründungen in 48 Stunden ermöglichen soll. Die S.EU richtet sich an Start-ups und KMU und soll Investitionen, Talente und Wissenstransfer fördern. Ein Legislativvorschlag der Kommission wird für Anfang 2026 erwartet.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit die bereits angekündigte Empfehlungen für einen neuen EU-weiten Rechtsrahmen beschlossen, der es innovativen Unternehmen künftig deutlich erleichtern soll, sich grenzüberschreitend zu etablieren. Ziel ist die Einführung einer sogenannten „Einheitlichen Europäischen Gesellschaft“ (S.EU), die vollständig digital gegründet werden kann – und das innerhalb von 48 Stunden mit nur einem Euro Mindestkapital.

Das geplante und jetzt beschlossene Modell richtet sich an nicht börsennotierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Die Abgeordneten fordern ein einheitliches digitales Portal unter der Verantwortung der Europäischen Kommission, über das die Gründung europaweit abgewickelt werden kann. Es soll mehrsprachig, benutzerfreundlich und für Investoren wie Behörden gleichermaßen zugänglich sein. Gleichzeitig setzen sich die Abgeordneten für ein harmonisiertes Regelwerk ein – das sogenannte „28. Regime“ –, das gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer innerhalb der EU schaffen soll.

Zugang zu Kapital und Fachkräften erleichtern

Ein zentrales Anliegen der Reform ist es, die Kapitalbeschaffung für S.EUs zu erleichtern. Neben klassischen Finanzierungswegen sollen auch alternative Modelle wie Crowdfunding stärker unterstützt werden. Optional sollen Schutzmechanismen wie die Trennung von Stimmrechten und Eigentum oder eine vertraglich begrenzte Gewinnverteilung möglich sein. Um hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, sollen zudem Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sowie Aktienoptionen gefördert werden.

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Innovationsförderung und spezialisierte Verfahren

Ein weiteres Ziel ist die bessere Vernetzung zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, um den Transfer von Grundlagenforschung in marktfähige Produkte zu beschleunigen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie wachstumsstarke Start-ups sollen von einer verbesserten Kooperation mit Universitäten und Laboren profitieren. Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen sollen S.EUs künftig bevorzugt Zugang zu spezialisierten und beschleunigten Verfahren erhalten – auch in englischer Sprache.

Die Initiative geht nun an die Europäische Kommission, die im ersten Quartal 2026 einen konkreten Legislativvorschlag vorlegen soll. Der Berichterstatter René Repasi (SPD) erklärte nach der Abstimmung, das neue Modell könne bestehende bürokratische Hürden abbauen und Europa international wettbewerbsfähiger machen. Gleichzeitig forderte er, dass soziale Mindeststandards Teil des neuen Rechtsrahmens werden.

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