Mit dem Ziel, innovative Unternehmen in Europa zu fördern, hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments Empfehlungen für ein neues europäisches Gesellschaftsrecht verabschiedet. Mit 18 Stimmen dafür, vier dagegen und einer Enthaltung stimmten die Abgeordneten für die Einführung einer europaweit gültigen Rechtsform namens „Unified European Company (S.EU)“. Die neue Struktur soll vor allem Start-ups und Scale-ups grenzüberschreitendes Wachstum erleichtern und Investitionen sowie Fachkräfte binden.
Digitale Gründung innerhalb von 48 Stunden
Kern des Vorschlags ist eine harmonisierte Unternehmensform, die in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt ist. Die S.EU soll als haftungsbeschränkte Gesellschaft nicht an der Börse notiert sein und mit nur einem Euro Mindestkapital gegründet werden können. Eine digitale Registrierung soll innerhalb von 48 Stunden möglich sein. Zudem soll ein Wechsel des Unternehmenssitzes in ein anderes EU-Land ohne Auflösung und Neugründung erlaubt sein.
Zur Umsetzung fordern die Abgeordneten eine digitale, mehrsprachige Plattform, über die alle administrativen Vorgänge abgewickelt werden können – von der Kommunikation mit Behörden bis zur Bereitstellung von Informationen für Investoren.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Einheitliche Regeln für Beteiligungen und Finanzierung
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Schaffung einheitlicher Regelungen für Mitarbeiterbeteiligungen. So sollen europaweite Modelle für Aktienoptionen und Beteiligungsprogramme dazu beitragen, Fachkräfte langfristig zu binden. Auch alternative Finanzierungsformen abseits von Wagniskapital sollen im Rechtsrahmen Berücksichtigung finden, um die Kapitalbeschaffung zu erleichtern.
Darüber hinaus fordern die Abgeordneten spezialisierte und beschleunigte Streitbeilegungsverfahren, die auch in englischer Sprache geführt werden können, um insbesondere für international agierende Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen.
Politischer Ausblick
Die Vorschläge fließen in eine gesetzgeberische Initiative ein, die in einer der kommenden Plenarsitzungen des EU-Parlaments abgestimmt wird. Das Ziel ist es, die EU-Kommission zu einem entsprechenden Legislativvorschlag bis spätestens zum ersten Quartal 2026 zu bewegen. Der deutsche Abgeordnete René Repasi (SPD) betonte, dass der sogenannte 28. Gesellschaftsrahmen entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit Europas sei: „Wenn wir global mithalten wollen, müssen Innovationen hier nicht nur entstehen, sondern auch wachsen und sich entfalten können.“


