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Händlerbund: Jeder vierte Onlineshop nutzt noch veralteten OS-Link

Computer Maus mit Kabel
Foto: Pixabay

Key takeaways

Trotz Abschaltung der EU-OS-Plattform verlinken laut Händlerbund rund 23 Prozent der Onlineshops weiterhin auf die veraltete Seite. Betroffene Händler sollten Impressum, AGB und E-Mail-Texte zügig überarbeiten, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen und bestehende Pflichten korrekt zu erfüllen.

Lesezeit ca. 1 Minute

Seit dem 20. Juli 2025 ist die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) endgültig abgeschaltet – und damit entfiel auch die Pflicht zur Verlinkung im Impressum. Dennoch verlinken viele Shops weiterhin auf die inzwischen abgeschaltete Seite. Das zeigt eine aktuelle Stichprobenprüfung des Händlerbundes, der in einer Untersuchung alarmierende Ergebnisse vorlegt, wie Onlinehändler-News berichtet.

Veralteter Hinweis kann teuer werden

Im Zuge einer Überprüfung von 788 Onlineshops entdeckte der Händlerbund bei rund 23 Prozent weiterhin den veralteten OS-Link im Impressum. Das stellt nicht nur eine Irreführung der Verbraucher dar, sondern kann juristisch als unlautere Informationspflichtverletzung gewertet werden. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände sind die mögliche Folge – mit entsprechendem finanziellen Risiko für betroffene Händler.

Viele Shopbetreiber haben es offenbar versäumt, ihre Rechtstexte auf den neuesten Stand zu bringen. Insbesondere kleinere Händler, die keine juristische Beratung in Anspruch nehmen, laufen Gefahr, überholte Angaben schlicht zu übersehen.

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Proaktive Händleransprache soll Abhilfe schaffen

Der Händlerbund hat die betroffenen Shops gezielt informiert – noch bevor rechtliche Konsequenzen drohen konnten. Mithilfe eines automatisierten Prüfverfahrens wurden auffällige Websites identifiziert und Händler auf notwendige Änderungen hingewiesen. Ziel ist es, kostenintensive Abmahnungen im Vorfeld zu vermeiden und für mehr Rechtssicherheit im E-Commerce zu sorgen.

Empfehlungen für Händler: Jetzt handeln

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte umgehend prüfen, ob der OS-Link noch irgendwo in den Shoptexten oder den AGB auftaucht. Auch Bestellbestätigungen, E-Mail-Signaturen und Archivseiten sollten kontrolliert werden. Wichtig ist zudem, frühere Unterlassungserklärungen im Zusammenhang mit dem OS-Link rechtlich zu überprüfen.

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