Frankreich geht mit Nachdruck gegen den chinesischen Online-Modehändler Shein vor. Am Mittwoch will das französische Finanzministerium laut Berichten von Reuters vor einem Pariser Gericht die Aussetzung der Plattform für drei Monate erwirken. Ziel ist es, das gesamte Angebot von Shein – inklusive der eigenen Modekollektion – in Frankreich vorübergehend zu sperren.
Shein hatte bereits Anfang November seinen Marktplatz in Frankreich deaktiviert. Zuvor hatte die Regierung festgestellt, dass dort Produkte wie kindlich wirkende Sexpuppen und Waffen angeboten wurden. Die eigentliche Verkaufsplattform, auf der Shein ausschließlich eigene Artikel vertreibt, ist jedoch weiterhin online.
Regierung übt scharfe Kritik an Kontrollen
Ein Vertreter des Finanzministeriums warf dem Unternehmen vor, trotz ausreichender technischer und finanzieller Ressourcen keine wirksamen Produktkontrollen durchzuführen. Shein sei in der Lage, durch seine technischen Mittel – einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz – problematische Produkte zuverlässig auszufiltern, unternehme aber zu wenig in diese Richtung.
Gegenstand des Verfahrens ist das Unternehmen Infinite Styles Services Co Ltd, mit Sitz in Dublin, das Sheins Europa-Geschäft steuert. Die Gerichtsverhandlung in Paris soll noch am Mittwoch stattfinden. Auch Sheins Rechtsvertreter werden erwartet.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Weitere Plattformen im Visier der Behörden
Das Vorgehen gegen Shein erfolgt in einer Phase, in der die französischen Behörden auch andere E-Commerce-Plattformen wie Temu, AliExpress und Wish unter die Lupe nehmen. Laut Pariser Staatsanwaltschaft steht der Verdacht im Raum, dass auf diesen Plattformen pornografische Inhalte für Minderjährige zugänglich sind – ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht.
Der Antrag auf Sperrung von Shein fällt zeitlich mit der Eröffnung des ersten physischen Geschäfts des Unternehmens in einem Pariser Kaufhaus zusammen. Ein symbolträchtiger Zeitpunkt, der die Entschlossenheit der französischen Regierung unterstreicht, beim Schutz von Verbrauchern und insbesondere von Minderjährigen keine Kompromisse einzugehen.


