Die vom SPD-geführten Finanzministerium angestoßene Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer stößt beim Handelsverband Deutschland (HDE) auf deutliche Kritik. Der Verband warnt in einem Statement davor, dass höhere steuerliche Belastungen von Betriebsvermögen zu erheblichen Nachteilen für Handelsunternehmen führen könnten – insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten.
SPD-Vorstoß gefährdet Nachfolge im Handel
Nach Ansicht von HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth stellt die geplante Abschaffung der geltenden Verschonungsregeln einen Angriff auf familiengeführte Unternehmen dar. „Die Führung eines Handelsunternehmens über Generationen hinweg ist eine große Leistung“, so Genth. Die von der SPD geäußerte Kritik an sogenannter „leistungsfreier Vermögensbildung“ sei daher unangemessen. Besonders kritisch sieht der Verband, dass der vorgeschlagene Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro lediglich kleinste Betriebe entlaste. Filialunternehmen mit mehreren Standorten müssten im Gegenzug mit einer höheren Steuerlast rechnen – in der Konsequenz seien Standortschließungen nicht ausgeschlossen.
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Unterstützung für frühere Körperschaftsteuersenkung
Ein anderes steuerpolitisches Signal begrüßt der HDE ausdrücklich: Den Vorschlag von CDU und CSU, die bereits beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer vorzuziehen. Ursprünglich hatte die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Investitionsboosters im Frühjahr 2025 eine Reduktion des Körperschaftsteuersatzes auf zehn Prozent beschlossen – allerdings erst ab dem Jahr 2028 und in mehreren Stufen. „Eine vorgezogene Umsetzung wäre das richtige Signal für Investitionen“, erklärt Genth. Die angestrebten zehn Prozent sollten nach Ansicht des Verbands möglichst noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden.
Zugleich mahnt der HDE jedoch, auch Personenunternehmen nicht aus dem Blick zu verlieren. Die Entlastung bei der Körperschaftsteuer müsse durch eine parallele Reform der Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen bei Einzelunternehmen ergänzt werden. Ziel müsse eine Gesamtsteuerlast von 25 Prozent für beide Rechtsformen sein. Gerade im Einzelhandel dominierten inhabergeführte Betriebe, die in gleichem Maße auf steuerliche Spielräume angewiesen seien.


