Die Diskussion über die telefonische Krankschreibung nimmt an Fahrt auf – und der Handelsverband Deutschland (HDE) bezieht deutlich Stellung. Aus Sicht des Einzelhandels ist die Belastung durch krankheitsbedingte Fehlzeiten und deren Folgekosten für Unternehmen inzwischen kritisch. Insbesondere die unbefristete Möglichkeit zur telefonischen Krankmeldung sei ein Risikofaktor für Missbrauch und Mehrbelastung.
Lohnfortzahlung als wachsender Kostenfaktor
Der HDE verweist darauf, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall längst zur teuersten rein arbeitgeberfinanzierten Sozialleistung geworden ist. In einer wirtschaftlich angespannten Lage und angesichts kontinuierlich steigender Sozialabgaben drohe dieser Mechanismus, insbesondere im personalintensiven Einzelhandel, zur strukturellen Schwachstelle für den Standort Deutschland zu werden.
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Anstieg der Krankmeldungen durch neue Regelung
Seit Einführung der unbefristeten telefonischen Krankschreibung Ende 2023 registrieren Arbeitgeber laut HDE einen deutlichen Anstieg von Krankmeldungen. Die Möglichkeit, sich ohne Arztbesuch telefonisch krankschreiben zu lassen, erleichtere aus Sicht des Verbandes die Inanspruchnahme erheblich – mit der Gefahr des Missbrauchs. Betriebe würden dadurch mit längeren Ausfallzeiten, Planungsproblemen und Zusatzkosten konfrontiert, ohne dass sich ein gesundheitspolitischer Nutzen klar belegen lasse.
HDE fordert Rücknahme und Evaluation
Der Handelsverband spricht sich klar für eine Abschaffung der Regelung aus. Erst wenn die telefonische Krankschreibung beendet ist, ließen sich valide Vergleichswerte ermitteln. Der Vorschlag: Eine zweijährige Evaluierung nach Rücknahme der Maßnahme soll zeigen, ob sich das Niveau der Krankmeldungen normalisiert. Rückendeckung sieht der HDE im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung, der explizit auf eine Eindämmung von Missbrauchsmöglichkeiten bei der telefonischen Krankschreibung verweist.
Kritik auch an eAU-Verfahren
Neben der grundsätzlichen Kritik an der Krankmeldung per Telefon äußert der HDE auch Unmut über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit Anfang 2023 verpflichtend ist. Das sogenannte Pull-Verfahren, bei dem Arbeitgeber jede eAU einzeln bei der Krankenkasse abrufen müssen, sei bürokratisch, aufwendig und fehleranfällig – insbesondere für Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden.
Vorschlag für Push-Modell
Als pragmatische Lösung schlägt der Verband vor, dass die Krankenkassen die eAU künftig automatisch an die Arbeitgeber übermitteln. Ein solches Push-Verfahren würde Ressourcen in den Personalabteilungen schonen und die Verwaltung vereinfachen. Für den HDE ist klar: Die Politik müsse Unternehmen gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten von unnötiger Bürokratie entlasten – insbesondere bei Prozessen rund um krankheitsbedingte Ausfälle.


