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Supermarkt-Einkäufe in einem Korb
Foto: Tara Clark / Pexels

LEH: Verbraucherzentralen fordern klare Warnhinweise auf Mogelpackungen

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Verbraucherzentralen fordern klare Kennzeichnung von Mogelpackungen, um Konsumenten vor versteckten Preiserhöhungen zu schützen. Produkte mit geringerer Füllmenge oder minderwertigen Zutaten sollen für mindestens sechs Monate einen Warnhinweis tragen.

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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg setzen sich verstärkt für den Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt ein. Durch immer häufiger auftretende „Mogelpackungen“, bei denen der Inhalt reduziert oder hochwertige Zutaten durch günstigere ersetzt werden, werden Verbraucher zum Teil massiv getäuscht. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, fordert daher, dass Mogelpackungen für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden müssen.

Bereits in Frankreich wird ab dem 1. Juli 2024 eine Regelung in Kraft treten, die Lebensmittelhändler verpflichtet, Mogelpackungen durch Hinweise am Regal zu kennzeichnen. Auch Ungarn hat ähnliche Maßnahmen eingeführt. Die Verbraucherschützer drängen darauf, dass auch Deutschland nachzieht und klare Kennzeichnungspflichten einführt.

Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, betont, dass viele Verbraucher die Veränderungen bei ihren täglichen Einkäufen nicht bemerken. „Eine reduzierte Inhaltsmenge bei gleichem Preis fällt oft nicht direkt auf. Noch schwieriger ist es, wenn hochwertige Zutaten durch minderwertige ersetzt werden.“ Dies führe zu großer Verärgerung bei den Konsumenten.

Im Jahr 2023 veröffentlichte die Verbraucherzentrale Hamburg über 100 Beispiele für Mogelpackungen, die höchste Zahl bisher. Auch für 2024 wird eine hohe Beschwerdezahl erwartet. Die Forderungen der Verbraucherzentralen richten sich nicht nur an die Bundesregierung, sondern auch an die EU, um eine umfassende Regulierung zu erreichen.

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hat im Juni 2023 ein Eckpunktepapier vorgelegt, das ein Verbot von Mogelpackungen vorsieht. Allerdings liegt dieses Vorhaben derzeit in der Ressortabstimmung. Die Verbraucherzentralen fordern, dass das BMUV nun zügig handelt und alle Formen von Shrink- und Skimpflation berücksichtigt.

In Frankreich können Verbraucher Mogelpackungen bei einer staatlichen Stelle melden. Der vzbv fordert eine ähnliche Meldestelle für Deutschland und schlägt das Portal Lebensmittelklarheit vor.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: LEH, Politik, Recht, Verbraucher

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