Mit dem am 4. Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen steuerlichen Investitionssofortprogramm will die Bundesregierung gezielt Impulse setzen, um den Standort Deutschland wirtschaftlich zu stärken. Die zentralen Hebel: bessere Abschreibungsmöglichkeiten, eine schrittweise Senkung der Unternehmenssteuern sowie gezielte Förderungen in Zukunftsbereichen wie Elektromobilität und Forschung. Während Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die Initiative als kraftvollen „Wachstumsbooster“ für die deutsche Wirtschaft bezeichnet, begrüßt der Einzelhandel die Richtung – warnt jedoch vor zu langsamen oder zu begrenzten Maßnahmen.
Steuerliche Rahmenbedingungen werden reformiert
Das Gesetzespaket enthält mehrere steuerpolitische Bausteine, die vor allem auf private Investitionen zielen. So wird ab dem 1. Juli 2025 eine degressive Abschreibung (AfA) in Höhe von 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter eingeführt. Die Regelung gilt bis Ende 2027 und soll laut Bundesfinanzministerium unbürokratisch und flächendeckend wirken. Durch die verbesserte Abschreibung will die Regierung die Transformation insbesondere mittelständischer Unternehmen unterstützen und notwendige Investitionen in Technologie, Logistik und Infrastruktur anstoßen.
Unternehmenssteuern sinken schrittweise ab 2028
Ein weiterer zentraler Punkt: Die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften soll ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt sinken – von derzeit 15 auf künftig 10 Prozent im Jahr 2032. Laut Bundesfinanzministerium würde die Gesamtsteuerbelastung deutscher Unternehmen damit auf rund 25 Prozent sinken (statt derzeit knapp 30 Prozent) – ein Wert, der international konkurrenzfähiger sei. Auch für Personenunternehmen sind Entlastungen vorgesehen: ein um fünf Prozentpunkte reduzierter Einkommensteuersatz auf einbehaltene Gewinne.
Anreize für Elektromobilität und Forschung
Zusätzlich wird ein spezieller Investitionsanreiz für Elektrofahrzeuge geschaffen. Unternehmen, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 E-Fahrzeuge anschaffen, können eine initiale Abschreibung von 75 Prozent geltend machen. Der Bruttolistenpreis, der als Bemessungsgrundlage dient, wird dabei auf 100.000 Euro angehoben. Diese Maßnahme soll gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Flottenerneuerung und Elektrifizierung animieren.
Auch Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) erhalten stärkere steuerliche Unterstützung. Die förderfähige Bemessungsgrundlage im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage steigt ab 2026 von 10 auf 12 Millionen Euro. Gleichzeitig werden Gemein- und Betriebskosten künftig pauschal mit 20 Prozent berücksichtigt, was eine unbürokratische Förderung ermöglichen soll. Ziel ist, den Innovationsstandort Deutschland international zu stärken.
Einzelhandel lobt Reform – fordert aber breitere Wirkung
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in dem Gesetzespaket einen wichtigen Schritt, warnt jedoch vor zu enger Auslegung. Insbesondere die Konzentration auf bewegliches Anlagevermögen könne Investitionen in zentralen Bereichen des stationären Handels wie Digitalisierung, Klimaschutz oder Innenstadtrevitalisierung ausbremsen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth begrüßt die Handlungsfähigkeit der neuen Bundesregierung, fordert aber eine schnelle und flächendeckende Umsetzung der Maßnahmen.
„Die besseren Abschreibungsmöglichkeiten müssen jetzt schnell kommen und ab dem 1. Juli wie geplant gelten“, so Genth. Sollte eine kurzfristige Ausweitung nicht umsetzbar sein, müsse es im zweiten Halbjahr ein weiteres Steuergesetz geben, das gezielt Nachbesserungen erlaubt. Der Verband fordert insbesondere steuerliche Anreize für Investitionen in die Attraktivität von Innenstädten sowie in nachhaltige Handelsinfrastruktur.
Verzögerter Start bei Steuererleichterungen stößt auf Kritik
Dass die Senkung der Unternehmenssteuern erst 2028 anläuft, wird vom Einzelhandel als zu spät bewertet. Die konjunkturelle Lage verlange sofortige Entlastungen. Laut HDE könnten schnellere Maßnahmen helfen, bereits 2025 Wachstumsimpulse auszulösen. Insbesondere kleinere Einzelhändler, die unter hohen Energiekosten, sinkender Nachfrage und gestiegenen Löhnen leiden, seien auf sofortige steuerliche Entlastung angewiesen.
Fazit: Wachstumsimpuls mit Lücken
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wird in Wirtschaftskreisen als überfälliger Schritt begrüßt. Er bietet gezielte Anreize für Investitionen in Zukunftsfelder, verbessert die steuerliche Planbarkeit und stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Gleichwohl bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen zügig Wirkung entfalten – und ob weitere Schritte folgen, um den Transformationsprozess in allen Wirtschaftsbereichen konsequent zu begleiten.