Im ersten Halbjahr 2025 hat der Deutsche Werberat einen leichten Anstieg an Beschwerdefällen verzeichnet. Insgesamt gingen 302 Einzelbeschwerden ein, aus denen 196 zu prüfende Fälle resultierten – ein Plus von rund acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Durchsetzungsquote blieb mit 92 Prozent auf hohem Niveau.
Sexistische Werbung bleibt Hauptthema
Mit 96 Fällen dominierte geschlechterdiskriminierende Werbung erneut die Liste der Beschwerdegründe. Das entspricht einem Zuwachs von gut 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in dem die Zahlen stark rückläufig waren. In 15 Fällen wurde die Werbung gestoppt oder deutlich verändert, drei Unternehmen erhielten eine öffentliche Rüge. An zweiter Stelle folgten Verstöße im Bereich Ethik und Moral (22 Fälle), gefolgt von Diskriminierung bestimmter Personengruppen (16 Fälle).
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Digitale Werbung und Fahrzeugwerbung mit hoher Beanstandungsquote
Digitale Werbung führte mit 64 Fällen die Statistik an, besonders in sozialen Netzwerken und bei Influencern. Hier lag die Beanstandungsquote bei knapp 30 Prozent – ohne bisherige Rügen. Ebenfalls bei 30 Prozent lag die Quote der Fahrzeugwerbung, wenngleich mit geringerer Fallzahl (27 Fälle), aber gleich drei Rügen. Die meisten Beschwerden betrafen stationären und Online-Handel (25 Fälle), Lebensmittel ohne Alkohol (18) und Elektronik/Kommunikationstechnik (17).
Rüge gegen RiTec aus Schleswig-Holstein
Nach zwei Rügen im Mai traf es nun auch die RiTec GmbH. Deren Fahrzeugwerbung zeigt den Ausschnitt eines weiblichen Körpers im Bikini mit dem Slogan „Alles in bester Form“. Der Werberat wertete die Darstellung als herabwürdigend und auf sexuelle Reize reduzierend. Da das Unternehmen keine Änderungen vornahm, folgte eine öffentliche Rüge.


