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Widerrufsbutton soll Online-Verträge per Klick kündbar machen

Hand an einer Computer Maus
Foto: Lex Photography

Key takeaways

Das BMJV plant per Gesetz einen verpflichtenden Widerrufsbutton für Online-Verträge. Ziel ist es, Rücktritte so einfach wie Vertragsabschlüsse zu machen. Weitere Regelungen betreffen Informationspflichten, Widerrufsfristen und digitale Kommunikation. Bis August können Länder und Verbände zum Entwurf Stellung nehmen.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Verbraucher sollen Verträge, die sie online abgeschlossen haben, künftig genauso einfach widerrufen können wie sie sie abgeschlossen haben: mit einem Klick. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor, der heute veröffentlicht wurde. Mit der Einführung eines verpflichtenden elektronischen Widerrufsbuttons sollen Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet werden, eine intuitive Rücktrittsmöglichkeit anzubieten.

Einfacher Rücktritt per Klick

Laut Justizministerin Stefanie Hubig wird damit der Verbraucherschutz im digitalen Raum gestärkt. Wer online bestellt, soll auch ohne Umwege widerrufen können. Der Button soll für sämtliche Vertragsarten gelten – ob Warenkauf, Dienstleistung oder Finanzprodukt. Deutschland hatte sich auf EU-Ebene für diese Pflicht stark gemacht und setzt damit eine überarbeitete EU-Richtlinie in nationales Recht um.

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Informationspflichten bei Finanzverträgen

Auch die Transparenz bei Finanzdienstleistungen soll steigen. Unternehmen werden verpflichtet, ihre Angebote besser zu erläutern. Kunden sollen die Inhalte und Folgen ihrer Entscheidungen klar verstehen können. Bei rein digitalen Vertragsabschlüssen muss zudem die Möglichkeit bestehen, auf Wunsch mit einem echten Ansprechpartner zu sprechen.

Begrenzung des ewigen Widerrufsrechts

Ein weiterer Punkt: Die bislang oft kritisierte Möglichkeit eines unbegrenzten Widerrufs bei Belehrungsfehlern wird abgeschafft. Stattdessen gilt künftig eine Frist von maximal zwölf Monaten und 14 Tagen bei Finanzverträgen – sofern eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist. Für Lebensversicherungen beträgt die Frist 24 Monate und 30 Tage.

Digitale Kommunikation als neuer Standard

Papierpflichten werden gelockert. Unternehmen müssen Vertragsbedingungen nicht mehr in Papierform übergeben, auch nicht auf Nachfrage. Damit trägt der Entwurf der zunehmenden Digitalisierung Rechnung und reduziert Bürokratiekosten auf Unternehmensseite.

Gesetzgebungsverfahren läuft

Der Gesetzentwurf wurde an Länder und Verbände zur Stellungnahme übermittelt. Rückmeldungen werden bis Anfang August erwartet. Die neue Regelung muss bis spätestens 19. Dezember 2025 in deutsches Recht umgesetzt sein.

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