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Zalando unterliegt vor EU-Gericht: DSA-Regeln gelten vollumfänglich

Lesezeit ca. 2 Minuten
Zalando bleibt trotz Klage vor dem EU-Gericht der Einstufung als „sehr große Online-Plattform“ unterworfen. Das Urteil bestätigt, dass hybride Geschäftsmodelle mit Partnerprogrammen unter die strengen Regeln des DSA fallen, sofern die Nutzerzahlen die Schwelle überschreiten.
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Die Einstufung von Zalando als „sehr große Online-Plattform“ durch die EU-Kommission ist rechtmäßig. Das hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschieden und eine Klage des Unternehmens gegen diese Einstufung abgewiesen. Zalando hatte argumentiert, sein hybrides Geschäftsmodell werde nicht korrekt berücksichtigt.

Gericht bestätigt Nutzerzahlen als Grundlage

Zalando betreibt neben dem Direktverkauf über „Zalando Retail“ auch ein Partnerprogramm, bei dem Produkte Dritter über die Plattform angeboten werden. Für diesen Teil gilt Zalando laut dem Gerichtsurteil als Online-Plattform im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Die EU-Kommission war von über 83 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU ausgegangen – deutlich mehr als die gesetzliche Schwelle von 45 Millionen. Zalando konnte laut Gericht nicht belegen, welche Nutzer dem Partnerprogramm tatsächlich ausgesetzt waren. Daher durften alle Zugriffe gemeinsam gezählt werden.

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Strenge Auflagen für sehr große Plattformen

Die Einstufung als sehr große Online-Plattform zieht umfangreiche Verpflichtungen nach sich. Plattformen dieser Kategorie müssen unter anderem jährliche Risikoberichte erstellen, enger mit Aufsichtsbehörden kooperieren und Daten an Wissenschaftler herausgeben. Ziel ist es, die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern und Nutzer besser zu schützen.

Zalando kritisiert pauschale Bewertung

Zalando kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof an. Das Unternehmen betont, es handele sich bei den Drittanbietern ausschließlich um geprüfte, vertrauenswürdige Markenpartner. Daher sei das Risiko für illegale Inhalte gering. Zudem stelle Zalando Produktinformationen selbst bereit oder überarbeite diese, wodurch die Plattform keine typische Hosting-Struktur aufweise. Das Gericht sah darin jedoch keinen ausreichenden Grund, von der Einordnung als Plattform abzusehen.

Bedeutung für andere Marktplätze

Das Urteil gilt als richtungsweisend für andere hybride Plattformen. Es zeigt, dass auch Mischformen aus direktem Vertrieb und Drittanbietern in vollem Umfang unter den DSA fallen können, wenn die Nutzerzahlen die Grenze überschreiten. Für die EU ist dies ein Signal, dass digitale Aufsicht auch auf neue Geschäftsmodelle angewendet werden kann – auch wenn deren Risiko auf den ersten Blick geringer erscheint.

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