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Wegweisendes EuGH-Urteil: Google Shopping hat Marktmacht missbraucht

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Google Shopping Startseite mit Produkten und Suchfeld
Foto: Screenshot, shopping.google.de

Zusammenfassung

Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass Google durch die Bevorzugung seines eigenen Shopping-Dienstes seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Die EU Kommission und Wettbewerber begrüßen das Urteil als einen Sieg für den Wettbewerb und die Verbraucher. Das Urteil stärkt zudem den Digital Markets Act und ebnet den Weg für Schadensersatzklagen gegen Google.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. September 2024 die Entscheidung der Europäischen Kommission bestätigt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, indem es seinen eigenen Shopping-Dienst bevorzugte. Dieses Urteil markiert ein wegweisendes Urteil und laut Verbraucherschützern und Wettbewerbern einen entscheidenden Sieg im Kampf für fairen Wettbewerb im europäischen E-Commerce. Google muss infolge eine Strafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zahlen.

Die Entscheidung des EuGH setzt einen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit. Das Gericht bestätigte, dass Google durch seine Praktiken gezielt Wettbewerber benachteiligt und Verbrauchern wichtige Angebote vorenthalten hat. Dieser Missbrauch der Marktmacht wurde seit Jahren besonders von Preissuchmaschinen scharf kritisiert, da er die Vielfalt der Angebote im Internet einschränkte und den fairen Wettbewerb untergrub. Das Gericht bestätigte nun, dass diese Praxis gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Es handelt sich dabei um sogenannte „Selbstbevorzugung“, bei der dominante Unternehmen ihre eigenen Produkte gegenüber denen von Wettbewerbern bevorzugt behandeln, was den fairen Wettbewerb verzerrt.

Die Preisvergleichsplattform idealo, die das Verfahren über ihre Tochtergesellschaft Ladenzeile seit über einem Jahrzehnt begleitet hat, begrüßte das Urteil als „historischen Tag“ für den Wettbewerb und die Verbraucher. Laut Albrecht von Sonntag, Mitgründer und Beirat von idealo, habe sich der langjährige Einsatz für Gerechtigkeit und faire Marktbedingungen ausgezahlt. Mit dem Urteil wird auch der Weg für eine Fortsetzung der Schadensersatzklage von idealo gegen Google geebnet, die seit 2019 vor dem Landgericht Berlin anhängig ist.

Margrethe Vestager, die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, lobte das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ebenfalls als großen Erfolg für europäische Bürger und den fairen Wettbewerb. Das Gericht bestätigte sowohl die Entscheidung zur unrechtmäßigen staatlichen Beihilfe für Apple in Irland als auch das Urteil im Fall von Google Shopping, in dem Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung verurteilt wurde. Für Vestager ist dies ein Meilenstein im Kampf gegen unfaire Geschäftspraktiken.

Im Kontext des Google Shopping Falls hob Vestager hervor, dass das Gericht die Praxis der „Selbstbevorzugung“ durch marktbeherrschende Unternehmen klar verurteilte. Google hatte seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt und damit Konkurrenten benachteiligt. Dieses Urteil stärkt den Digital Markets Act (DMA), der darauf abzielt, ähnliche Praktiken von Beginn an zu unterbinden und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Das Urteil sei laut Vestager ein Wendepunkt in der Regulierung großer Tech-Unternehmen. Der Google Shopping Fall habe gezeigt, dass auch die größten Akteure zur Verantwortung gezogen werden können und dass Innovationen nicht auf unfaire Vorteile durch Marktmacht gestützt sein dürfen.

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