
Wichtiges BGH-Urteil: Referenzpreise bei Rabatten müssen klar erkennbar sein
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei Rabattwerbung der niedrigste Preis der letzten 30 Tage klar, unmissverständlich und gut lesbar genannt werden muss. Hintergrund ist ein Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Discounter wegen irreführender Preisdarstellung in einem Prospekt.