Gerichtsurteil: Versteckte Info zur Echtheit von Bewertungen unzureichend
Ein Immobilienunternehmen wurde vom LG Frankfurt verurteilt, weil es Hinweise zur Echtheit von Kundenbewertungen nur versteckt dargestellt hatte. Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen Transparenzpflichten und verhängte eine Vertragsstrafe. Berufung wurde eingelegt.
