Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei gerichtliche Erfolge erzielt: Das Landgericht Mainz verurteilte die Aldi SE & Co. Kommanditgesellschaft (Aldi Süd) und das Landgericht Frankenthal die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG, alte Elektrokleingeräte kostenlos zurückzunehmen. Seit Juni 2022 ist die Rücknahme solcher Geräte gesetzlich vorgeschrieben, dennoch hatten Aldi Süd und Lidl diese Verpflichtung nicht erfüllt, wie Testbesuche der DUH ergaben.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, kritisierte die Verzögerungstaktik der Discounter scharf: „Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen. Dieses Urteil ist ein Warnschuss an alle Lebensmittelhändler – insbesondere Aldi Nord und Netto Marken-Discount, gegen die ebenfalls Klagen von uns laufen.“
Die DUH fordert nun verstärkte Kontrollen durch die Landesbehörden und plant weitere Testbesuche bei Supermärkten und Drogerien. Die Sammelquote von Elektroschrott ist zuletzt auf besorgniserregende 32 Prozent gesunken, was deutlich unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert liegt.
Agnes Sauter, Leiterin für ökologische Marktüberwachung bei der DUH, betont die Notwendigkeit, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sofort sicherzustellen: „Nur durch intensive Information und eine verbraucherfreundliche Gestaltung der Rücknahme können Supermärkte und Drogerien ihrer gesetzlichen Pflicht und gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen.“
Seit dem 1. Juli 2022 sind Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verpflichtet, Elektrokleingeräte kostenlos zurückzunehmen. Dies betrifft unter anderem Märkte großer Ketten wie Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount, Edeka und Rewe. Kleinere Altgeräte können problemlos abgegeben werden, größere Geräte nur bei gleichzeitigem Kauf eines Neugeräts.
Die DUH fordert zudem professionelle und brandschutzsichere Sammelbehältnisse im Kassenbereich sowie ausreichend geschultes Personal, um die Rücknahme effizient und kundenfreundlich zu gestalten.
Nach dem bereits gewonnenen Verfahren gegen Norma sind die Urteile gegen Aldi Süd und Lidl weitere Meilensteine in der Durchsetzung der gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten. Gegen die Entscheidungen können Aldi Süd und Lidl noch Rechtsmittel einlegen. Weitere Klagen gegen Aldi Nord und Netto Marken-Discount sind bereits anhängig, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.