ANZEIGE
Booking.com Logo
Foto: Booking.com

Digital Markets Act: EU-Kommission ernennt Booking.com zum Gatekeeper

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die EU-Kommission hat Booking.com im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) als Gatekeeper eingestuft. Booking.com muss innerhalb von sechs Monaten verschiedene Verpflichtungen erfüllen, um Endnutzern mehr Auswahl und gewerblichen Nutzern einen fairen Zugang zu bieten.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die EU-Kommission hat Booking.com im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte, des Digital Markets Act (DMA), als sogenannter Gatekeeper benannt. Diese Entscheidung betrifft den Online-Vermittlungsdienst Booking.com und basiert auf der von Booking am 1. März 2024 vorgelegten Selbsteinschätzung, dass es die relevanten Schwellenwerte erreicht.

Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um die Verpflichtungen des DMA zu erfüllen. Dazu gehören die Bereitstellung von mehr Auswahl und Freiheit für Endnutzer sowie ein fairer Zugang zu den Gatekeeper-Diensten für gewerbliche Nutzer. Außerdem muss Booking.com innerhalb dieser Frist einen detaillierten Bericht vorlegen, in dem beschrieben wird, wie die einzelnen Verpflichtungen erfüllt werden. Einige Verpflichtungen, wie die Information der Kommission über geplante Zusammenschlüsse im digitalen Sektor, gelten sofort.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und Kommissarin für Wettbewerb, erklärte: „Die gute Nachricht von heute ist: Die Urlauber werden von einer größeren Auswahl profitieren und die Hotels werden mehr Geschäftsmöglichkeiten haben. Nach unserer Entscheidung reiht sich Booking.com in die Liste der wichtigsten Plattformdienste ein, die sich an die DMA-Regeln halten müssen.“

Die EU-Kommission wird die Einhaltung der DMA-Verpflichtungen durch Booking.com überwachen. Bei Nichtbefolgung kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes verhängen, die bei wiederholten Verstößen auf bis zu 20 Prozent steigen können. In Fällen systematischer Verstöße kann die Kommission zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie z. B. den Verkauf von Geschäftsbereichen oder das Verbot des Erwerbs neuer Dienstleistungen durch den Gatekeeper.

Die Untersuchung der Gegendarstellung von Booking.com in Bezug auf spezifische Aspekte des DMA läuft ebenfalls. Ziel ist es, eine umfassende Überprüfung sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen, wie aus der Pressemitteilung hervorgeht.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Digitalwirtschaft, Europa, Politik

ANZEIGE

Retail-News empfiehlt

Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Retail-News empfiehlt

Neueste Beiträge

Job-Empfehlungen

Retail-News empfiehlt

ANZEIGEN
Interesse an attraktiven Werbemöglichkeiten?
Als einziges Fachmedium, das in Deutschland ganzheitlich über Einzelhandel und alle handelsnahen Themen berichtet, bieten wir zahlreiche attraktive Werbemöglichkeiten zu Top-Konditionen.
Ob Dienstleistung, Software, Veranstaltung, Job-Gesuche oder mehr – auf Retail-News treffen hochwertige Anzeigen garantiert auf die richtige Zielgruppe.

Einfach Kontakt aufnehmen.