Das Europäische Parlament hat diese Woche ein Gesetzespaket verabschiedet, das darauf abzielt, die Mechanismen der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Diese neuen Vorschriften ermöglichen es Personen mit „berechtigtem Interesse“ – darunter Medienschaffende, Organisationen der Zivilgesellschaft und Aufsichtsorgane – sofortigen und direkten Zugang zu Angaben über wirtschaftliche Eigentümer zu erhalten. Diese Daten werden in nationalen Registern gespeichert und EU-weit vernetzt.
Die Gesetze erweitern die Befugnisse der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU), um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver analysieren und aufdecken zu können. Zudem sehen die neuen Regelungen strengere Sorgfaltspflichten und Kundenkontrollen vor. Ab 2029 sind auch Profifußballvereine verpflichtet, ihre Transaktionen detaillierter zu überwachen und verdächtige Aktivitäten zu melden.
In Frankfurt wird zudem die neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) eingerichtet, die die Aufsicht über risikoreiche Unternehmen übernehmen und bei Aufsichtsversagen eingreifen wird.
Die Annahme dieser Gesetze, darunter die sechste Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und die EU-Verordnung über das einheitliche Regelwerk, wurde durch eine deutliche Mehrheit im Parlament unterstützt.