Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlichte am 17. April 2024 eine umstrittene Stellungnahme zur„Pay or Consent“-Debatte, woraufhin der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) diese Entscheidung umgehend und vehement kritisiert. Der Verband wirft dem EDSA vor, seine Kompetenzen zu überschreiten und unklare Formulierungen zu nutzen, die rechtliche Unsicherheiten schaffen. Nach Auffassung des BVDW fehlt dem Ausschuss die Fachkenntnis, um Geschäftsmodelle und Preisgestaltungen zu beurteilen.
Die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom 17. April 2024 befasst sich mit den sogenannten „Pay or Consent“ Modellen, die von großen Online-Plattformen wie META (Facebook, Instagram, Whatsapp) angewendet werden. Darin betont der EDSA, dass solche Geschäftsmodelle, bei denen Nutzer zwischen Bezahlung oder Einwilligung in die Datenverarbeitung wählen können, echte Wahlmöglichkeiten bieten müssen.
Der BVDW sieht in der Stellungnahme eine nicht hinnehmbare Form der Preisregulierung durch Datenschutz und einen Eingriff in die Unternehmensfreiheit. Der EDSA betont, dass seine Definitionen Vagheit bewahren und somit Unklarheiten schaffen, die den gesamten digitalen Markt beeinflussen könnten. Diese Vorgehensweise des EDSA steht in Kontrast zu bereits etablierten EU-Rechtsakten wie dem Digital Services Act.
Der BVDW hebt hervor, dass „Pay or Consent“-Modelle essenziell für die Finanzierung unabhängigen Journalismus sind, insbesondere im Kontext wichtiger politischer Ereignisse. Die Richtlinien des EDSA könnten diese Finanzierungsmodelle gefährden und damit die Medienvielfalt einschränken. Zudem vermischt die Stellungnahme Datenschutz mit anderen Grundrechten auf eine Weise, die der Datenstrategie der EU widerspricht.
Die Entscheidung des EDSA wurde auch innerhalb der Datenschutzgemeinschaft nicht einheitlich aufgenommen. Der Beauftragte für Datenschutz der Hansestadt Hamburg, der maßgeblich an der Erarbeitung der Vorlage beteiligt war, distanzierte sich letztlich von der endgültigen Entscheidung des Ausschusses.