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Saturn Preisschild
Foto: Verbraucherzentrale

Saturn muss irreführende Preisschilder anpassen: Gerichtsurteil bestätigt vzbv-Klage

Lesezeit ca. 2 Minuten

Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass Saturn in Kiel keine irreführenden Preisschilder verwenden darf, die eine zusätzliche Versicherung im hervorgehobenen Preis enthalten. Verbraucherschützer hatten geklagt, da der tatsächliche, günstigere Produktpreis nur klein gedruckt angegeben war.

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Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass der Elektronikmarkt Saturn in Kiel seine Preisschilder anpassen muss. Die hervorgehobenen Preise dürfen keine zusätzliche Versicherung intransparent beinhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen Saturn geklagt und die Preisangaben als irreführend kritisiert. Der tatsächliche, günstigere Produktpreis war nur in einem klein gedruckten Rechenbeispiel zu finden.

David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv, erklärt: „Der Fall zeigt eine häufige Praxis in Filialen von Saturn und MediaMarkt. Irreführende Preisschilder führen dazu, dass Kunden beim Kauf eines Produkts eine teure und oft unnötige Versicherung untergeschoben bekommen. Das Urteil ist ein positives Signal für mehr Preistransparenz.“

Der vzbv hatte ein Preisschild für einen DVD-Player in einem Saturn-Markt in Kiel untersucht. Groß und fett gedruckt war ein Preis von 69,98 Euro angegeben, deutlich kleiner stand darunter: „Preis inkl. Plusgarantie*“. Der eigentliche Preis des DVD-Players betrug jedoch nur 52,99 Euro. Die zusätzlichen 16,99 Euro für die Plusgarantie waren in einem kleingedruckten Hinweis unter „Rechenbeispiel“ aufgeführt.

Das Landgericht Kiel befand diese Preisdarstellung als irreführend und sah darin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Zwar sei die Angabe eines Gesamtpreises für Kopplungsangebote grundsätzlich zulässig, jedoch fehle es hier an Transparenz. Ein durchschnittlicher Verbraucher würde nicht erwarten, dass der hervorgehobene Preis eine kostenpflichtige Versicherung enthält.

Das Gericht stellte fest, dass die Aufteilung des Preises auf den Gerätepreis und die Plusgarantie in zu kleiner Schrift erfolgte. Zudem sei nicht klar genug erkennbar, dass der Abschluss der Plusgarantie optional ist und das Gerät ohne diese Versicherung günstiger erhältlich ist. Dies könne den Eindruck erwecken, die Versicherung sei obligatorisch.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Recht, Stationärhandel

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