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Amazon verschärft Herkunftsland-Vorgaben für FBA-Produkte

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Amazon Paket in der Hand
Foto: Erik Mclean / Pexels
Amazon verschärft ab 31. Dezember 2024 die Vorschriften für den internationalen Verkauf über FBA. Die Angabe des Herkunftslandes wird Pflicht und betrifft alle Artikel, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden.
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Ab dem 31. Dezember 2024 werden Amazon-Verkäufer, die den grenzüberschreitenden Versand über die Fulfillment-by-Amazon (FBA)-Programme nutzen, mit strengeren Anforderungen zur Angabe des Herkunftslandes ihrer Produkte konfrontiert. Diese neuen Regelungen betreffen sämtliche Artikel, die aus Nicht-EU-Ländern in die EU oder das Vereinigte Königreich importiert werden.

Einhaltung der Zollvorschriften: Herkunftslandangabe als Pflicht

Amazon hat seine Kontrollen zur Einhaltung der Zollvorschriften der EU und des Vereinigten Königreichs intensiviert. Eine zentrale Maßnahme ist die verpflichtende Angabe des Herkunftslandes (Country of Origin, COO) für alle über FBA exportierten Produkte. Verkäufer, die diese Information bis zur Frist am 31. Dezember 2024 nicht ergänzt haben, müssen mit Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Verkauf rechnen.

Ab dem Stichtag sind neue Produktangebote ohne Herkunftslandangabe nicht mehr erstellbar, und bestehende Angebote lassen sich nicht bearbeiten. Amazon bietet Verkäufern die Möglichkeit, die COO-Informationen entweder manuell pro Produkt oder im Massen-Upload über Amazon Seller Central zu ergänzen.

Warum ist die Angabe des Herkunftslands wichtig?

Das Herkunftsland gibt Auskunft darüber, wo ein Produkt vollständig hergestellt oder zuletzt wesentlich verarbeitet wurde. Die Regelungen zur Angabe des Ursprungslandes sind entscheidend für die zollrechtliche Behandlung von Produkten, insbesondere im Zusammenhang mit Antidumpingzöllen, Embargos oder Handelsstatistiken.

Es gibt zwei Ursprungsarten:

  1. Nichtpräferenzieller Ursprung: Diese Regeln legen das Ursprungsland für allgemeine zolltarifliche Maßnahmen fest. Sie sind relevant für Maßnahmen wie Antidumpingzölle und Embargos. Beispiel: Ein Produkt, das in China hergestellt und in die EU importiert wird, gilt unabhängig vom Versandland als chinesischen Ursprungs.
  2. Präferenzieller Ursprung: Diese Regeln bestimmen, ob Waren aus bestimmten Ländern durch Handelsabkommen zu günstigeren Zollsätzen importiert werden können. Ein Beispiel wäre ein Produkt aus Marokko, das in die EU importiert wird. Solange die Regeln des Handelsabkommens zwischen der EU und Marokko eingehalten werden, kann das Produkt möglicherweise zu einem reduzierten oder sogar zollfreien Satz eingeführt werden.

Verbindliche Ursprungsauskunft: Rechtliche Absicherung für Händler

Unternehmen, die regelmäßig Waren importieren, können bei den Zollbehörden eine sogenannte Verbindliche Ursprungsauskunft (vUA) beantragen. Eine vUA ist eine behördliche Entscheidung, die den Ursprung einer Ware rechtsverbindlich für Zollzwecke festlegt. Damit können Händler Unsicherheiten in Bezug auf Zollgebühren vermeiden und sich absichern, dass das von ihnen importierte Produkt als Ursprungsware eines bestimmten Landes gilt.

Fazit

Amazon-Verkäufer, die ihre Produkte grenzüberschreitend vertreiben, müssen spätestens bis Ende 2024 sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen zur Angabe des Herkunftslandes erfüllen. Durch rechtzeitige Anpassung und ggf. die Beantragung einer vUA können Händler mögliche Verzögerungen und Gebühren vermeiden und von Vorteilen profitieren, die mit der richtigen Angabe des Ursprungslandes einhergehen.


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