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Vertragsbeendigung bei DHL bei Unterschreiten von Mindestversandmengen

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Online-Beauftragung Nationaler und Internationaler Paketbeförderung und Warenpost‘ von DHL gibt es einen entscheidenden Punkt, der die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Der Vertrag, an den sich Onlinehändler binden, legt unter anderem das Recht beider Parteien fest, „den Vertrag aus wichtigem Grunde, gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen“. Darüber hinaus führt der Monopolist aus, dass ein wichtiger Grund zur Kündigung durch DHL vorliegt, wenn der Absender im Laufe eines Zeitraums von 12 Monaten weniger als 200 Sendungen zur Beförderung übergibt.

Das Portal Paketda hat nun ein Schreiben von DHL erhalten, in dem der allgemeine ‚Vertrag über die Beförderung von Paketen und Warenpost‘ ab dem 1. Juli 2023 um einen zusätzlichen Passus erweitert wird. Dieser besagt: „“Wenn über einen beliebigen Zeitraum von 12 Monaten auf der Grundlage dieses Vertrages weniger als 200 Sendungen zur Beförderung an DHL übergeben wurden, endet der Vertrag zum Ende dieses Zeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung durch eine der beiden Vertragsparteien bedarf.“

Während bei der Onlinebeauftragung eine Kündigung durch DHL nur bei einem wichtigen Grund erfolgen muss, der mit der Nichterfüllung der 200-Paket-Grenze verbunden ist, wird es nun automatisch zu einer Vertragsbeendigung kommen, wenn das Mindestversandvolumen unterschritten wird. Vermutlich war die bisherige Kündigung des Vertrags ein manueller Prozess mit entsprechend hohem Aufwand. Zukünftig kann dieser – sofern ein entsprechendes Tracking vorliegt – automatisch erfolgen.

Mit dieser Maßnahme möchte DHL wahrscheinlich die Bindung von Versandhändlern an sich stärken, die gelegentlich den preiswerten DHL Warenpost-Service nutzen und ansonsten auf klassische Paketdienstleister wie Hermes, DPD, GLS usw. zurückgreifen. Diese Händler werden dann gezwungen sein, vollständig zu DHL zu wechseln. Paketda vermutet, dass diejenigen Onlinehändler entmutigt werden sollen, „die ihren Geschäftskundenvertrag ausschließlich für DHL Warenpost nutzen. Für den Paketversand nutzen sie die DHL-Privatkunden-Onlinefrankierung, weil die Preise dort insgesamt günstiger sind und es keine Zuschläge für Retouren oder falsche Leitcodierungen gibt.“

Quelle: https://www.ibusiness.de/aktuell/db/546481jg.html

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