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Klimaneutral Etikett auf einem Paket
Foto: Fascinadora / Shutterstock

BGH Verhandlung eröffnet: Der Fall Katjes und „klimaneutrale“ Werbung

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Im Fokus des Bundesgerichtshofs (BGH) steht seit Donnerstag eine Werbung des Süßwarenherstellers Katjes und das Wort „klimaneutral“. Das Urteil könnte wegweisend für die Verwendung werblicher Aussagen werden. Der Streit dreht sich um eine Anzeige aus dem Jahr 2021, in der Katjes behauptet, alle Produkte seitdem klimaneutral zu produzieren. Die Wettbewerbszentrale klagte gegen diese Darstellung und argumentierte, dass die Werbung irreführend sei, da tatsächlich Treibhausgasemissionen entstehen, die lediglich durch Kompensation ausgeglichen werden. Die Wettbewerbszentrale fordert, dass Werbungen klare Informationen darüber enthalten sollten, wie genau die Klimaneutralität erreicht wird, einschließlich Details zu Emissionsreduktionen und Kompensationsmaßnahmen.

Die unteren Gerichtsinstanzen hatten der Werbung stattgegeben, woraufhin die Wettbewerbszentrale Revision beim BGH einlegte. Der zuständige Erste Zivilsenat des BGH äußerte Bedenken, ob die Vorinstanzen die hohen rechtlichen Standards an umweltbezogene Werbung hinreichend berücksichtigt hatten. Die Frage der Klimaneutralität müsse klar und eindeutig dargestellt werden, damit keine Missverständnisse über die Art der erreichten Klimaneutralität – ob durch Vermeidung oder Kompensation von Emissionen – entstehen.

Ein Urteil steht noch aus, doch die Diskussion spiegelt eine breitere Debatte über Transparenz und Ehrlichkeit in umweltbezogenen Werbeaussagen wider. Erst vor kurzem hatte das Europaparlament bereits Gesetze gegen Greenwashing verschärft, um irreführende Umweltaussagen besser zu regulieren.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Marketing, Recht

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