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Briefversand verlangsamt sich: Neues Postgesetz passiert Wirtschaftsausschuss

Post-Fahrrad eines Postboten der Deutschen Post
Foto: Taken / Pixabay

Nach der Einigung der Koalition hat am Mittwoch nun auch der Wirtschaftsausschuss dem Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (PostModG) in einer geänderten Fassung mehrheitlich zugestimmt, wie aus einer Pressemitteilung des Bundestags hervorgeht. Ziel des Gesetzes sei es, auch in Zukunft flächendeckend angemessene Postdienstleistungen sicherzustellen. Die Bundesregierung bezeichnet das Gesetz als eine „grundlegende Novellierung des Postrechts“, die fairen Wettbewerb stärken, angemessene Arbeitsbedingungen fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor setzen soll.

Für Verbraucher bedeutet die Reform allerdings, dass sie künftig länger auf ihre Post warten müssen, da die Zustellzeiten geändert werden. Briefe müssen nicht mehr an sechs Tagen die Woche zugestellt werden, um den Universaldienst gemäß Grundgesetz zu gewährleisten. Zudem wird die Obergrenze für Pakete, die von einer Person alleine zugestellt werden, von 31,5 auf 20 Kilogramm gesenkt.

Die Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben dem Entwurf einige Ergänzungen hinzugefügt, um die Kontrolle von Subunternehmern zu stärken. Dies soll durch eine erweiterte Verpflichtung der Auftraggeber erfolgen, Nachweise über die Überprüfung von beauftragten Anbietern vorzulegen.

Abgeordnete verschiedener Fraktionen zeigten sich mit dem Gesetz weitgehend zufrieden. Ein SPD-Abgeordneter betonte die Bedeutung der flächendeckenden Versorgung und der Ausfinanzierung der Briefzustellung. Eine Abgeordnete der Grünen hob die lange und komplexe Ausarbeitungszeit hervor und hoffte, dass durch das neue Anbieterverzeichnis mehr Transparenz bei Subunternehmern geschaffen wird. Ein FDP-Abgeordneter lobte den gelungenen Kompromiss zwischen privatem Markt und ehemaligem Staatsmonopolisten.

Kritik kam aus der Opposition. Ein CDU/CSU-Abgeordneter bemängelte den vermuteten Anstieg der Bürokratie. Die AfD kritisierte die längeren Laufzeiten für die Briefzustellung und befürchtete Probleme für Verbraucher durch nicht angepasste Fristen bei Behörden. Die Linke äußerte sich unzufrieden mit den Maßnahmen zum Arbeitsschutz und kündigte einen Entschließungsantrag zur Einführung einer wirksamen Lizenzpflicht für Subunternehmer an. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Entbürokratisierung und Marktanalyseverfahren wurde von allen anderen Fraktionen und der Gruppe Die Linke abgelehnt.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) äußerte gemischte Reaktionen auf den aktuellen Änderungsantrag zum Entwurf eines Postrechtsmodernisierungsgesetzes. Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, zeigt sich erleichtert, dass ein generelles Subunternehmerverbot vom Tisch ist. Allerdings kritisiert er die verschärften Prüf- und Kontrollpflichten für Auftraggeber gegenüber Subunternehmen, insbesondere bezüglich der Arbeitszeiten. Diese neuen Vorschriften seien überzogen, so Haarke. Nachvollziehbar sei hingegen, dass die Details des Überprüfungsverfahrens in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, die noch innerhalb der Ministerien abgestimmt werden muss, bevor der Prüf- und Kontrollkatalog in Kraft tritt. Auch die geplanten zusätzlichen Kennzeichnungspflichten und der Umgang mit schweren Paketen stoßen auf durchaus gemischte Reaktionen.

Die Deutsche Post selbst begrüßt die Reform grundsätzlich, weist jedoch auch auf Schwächen hin. Der wachsende bürokratische Aufwand und die verstärkte Konkurrenz auf dem schrumpfenden Briefmarkt sind zentrale Kritikpunkte. Die Post befürchtet, dass Konkurrenten den Zugang zu ihrem Netz vor allem für komplizierte und kostspielige Sendungen nutzen werden.

Nach der Einigung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags soll im Juli nun der Bundesrat über die durchaus weitreichende Reform abstimmen.

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