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Bundesnetzagentur verzeichnet vermehrt Schlichtungen in der Paketbeförderung

Verschlossenes Paket
Foto: ha11ok / Pixabay

Die Bundesnetzagentur hat in dem Tätigkeitsbericht für 2023 die offiziellen Zahlen der Schlichtungsstellen Post und Telekommunikation veröffentlicht. Die Schlichtungsstelle Post verzeichnete im Jahr 2023 eine Zunahme der Anträge um 12%, wobei die meisten Fälle Schwierigkeiten bei der Paketbeförderung betrafen. Insgesamt wurden 3.574 Schlichtungsanträge und Beschwerden registriert, womit die Zahl der Eingänge zum dritten Mal in Folge die 3.000er-Marke übersteigt.

Im Jahr 2023 konzentrierten sich die meisten Schlichtungsanträge auf Themen wie den Verlust oder Diebstahl von Sendungsinhalten. Darüber hinaus wurden Anträge gestellt, die sich mit beschädigten Sendungen, überlangen Lieferzeiten und inkonsistenter Zustellung beschäftigten.

Bei den Schlichtungsanträgen für das Jahr 2023 zeigte sich eine marktkonforme Verteilung: Die meisten Anträge, etwa 80%, zielten auf die Deutsche Post DHL ab. Hermes war mit 12% der Anträge ebenfalls betroffen, während DPD knapp 4% und GLS 2% der Anträge auf sich vereinten. UPS bildete mit 1% das Schlusslicht.

Im Kontext des Verbraucherschutzes spielten Schlichtungsverfahren eine zunehmend wichtige Rolle. Kunden, die mit Post- oder Paketdiensten in Konflikt geraten, besonders in Fällen von Schadenersatzforderungen, profitieren von der Neutralität der Schlichter bei der Bundesnetzagentur. Vor der Einführung dieser Verfahren mussten Verbraucher oft kostspielige Rechtsanwälte einschalten, insbesondere bei geringwertigen Forderungen, was viele davon abhielt, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Schlichtungsstelle bietet eine kostenlose und effiziente Alternative, um diese Hürden zu überwinden.

Die Bundesnetzagentur unterstreicht die Rolle der Schlichtung als essenzielles Element des Verbraucherschutzes. Mit einer Einigungsquote von 56% zeigten diese Stellen deutliche Erfolge in der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten.

In den vergangenen Jahren gab es mehrere wesentliche Entwicklungen im Bereich Postdienstleistungen, die zu einer signifikanten Stärkung der Verbraucherrechte führten. Ab 2021 wurde für Postunternehmen die Pflicht zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren gesetzlich festgelegt. Des Weiteren ist seit 2022 die Vorgehensweise der Schlichtungsstelle Post durch eine spezifische Rechtsverordnung geregelt.

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